Stud-O-Mat

Wir haben gefragt, die Parteien haben geantwortet

Ver­glei­che DEINE Posi­ti­on zu The­men rund um’s Stu­di­um mit denen der Par­tei­en zu den baye­ri­schen Land­tags­wah­len 2023!*

*Der Stud-O-Mat ist dabei kei­ne Wahl­emp­feh­lung, son­dern soll Infor­ma­tio­nen zur anste­hen­den Land­tags­wahl und Poli­tik dar­stel­len. 

Hier findet Ihr die Antworten der Parteien auf unsere Fragen

Ja:
Nein:
Ent­hal­tung:

Studium

1. “Müssen Öffnungszeiten und Arbeitsplatzkapazitäten der Hochschulbibliotheken ausgeweitet werden?”

Öff­nungs­zei­ten und Arbeits­platz­ka­pa­zi­tä­ten an den Hoch­schul­bi­blio­the­ken kön­nen nicht zen­tral vom Frei­staat Bay­ern vor­ge­schrie­ben wer­den. Dies muss auf ört­li­cher Ebe­ne ent­schie­den wer­den und hängt von den jewei­li­gen Ver­hält­nis­sen ab: der Nach­fra­ge bei den Stu­die­ren­den und den jeweils vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten und Prio­ri­tä­ten der Hoch­schul­bi­blio­the­ken. Wir sind zuver­sicht­lich, dass dies vor Ort best­mög­lich im Sin­ne der Stu­die­ren­den gere­gelt wird. In die­sen Fra­gen kön­nen und sol­len sich die Stu­die­ren­den­ver­tre­ter vor Ort ein­brin­gen.
Die Hoch­schul­bi­blio­the­ken sind zen­tra­le Lern­or­te für die Stu­die­ren­den – mit direk­tem Zugriff auf rele­van­te Lite­ra­tur, in einer ruhi­gen Umge­bung und oft auch eine Mög­lich­keit zum Ler­nen außer­halb der eige­nen, beeng­ten Wohn­ver­hält­nis­se. Nicht nur soll­te unter­schied­li­chen Lern­ty­pen die Chan­ce gege­ben wer­den, zu einer ihnen ange­mes­se­nen Zeit die Biblio­thek zu benut­zen. Nein, vor allem sind län­ge­re Öff­nungs­zei­ten eine Chan­ce, um berufs­tä­ti­ge Stu­die­ren­de und Stu­die­ren­de mit Betreu­ungs­ver­pflich­tun­gen bes­ser zu berück­sich­ti­gen als bis­her. Für län­ge­re Öff­nungs­zei­ten und eine Aus­wei­tung von Arbeits­plät­zen muss der Frei­staat den Hoch­schu­len aber auch die not­wen­di­gen Mit­tel zur Ver­fü­gung stel­len.
Biblio­the­ken und ihre Lern- und Arbeits­räu­me sind ein wich­ti­ges Lern­um­feld für Recher­che, fach­li­chen Aus­tausch und das Arbei­ten von Stu­die­ren­den. Die Öff­nungs­zei­ten der Biblio­the­ken sind gera­de ange­sichts der Tat­sa­che, dass vie­le Stu­die­ren­den Neben­jobs machen, um das not­wen­di­ge Geld für Wohn- und Lebens­hal­tungs­kos­ten zu ver­die­nen, ein wich­ti­ges Kri­te­ri­um, das über Stu­di­en­ver­lauf und ‑erfolg mit­ent­schei­den kann. So haben vie­le tags­über nicht aus­rei­chend Zeit, um in der Biblio­thek zu ler­nen oder Bücher aus­zu­lei­hen, wes­halb sie auf die Rand­zei­ten ange­wie­sen sind. Zudem wer­den bei nicht aus­rei­chen­den Öff­nungs­zei­ten und Arbeits­platz­ka­pa­zi­tä­ten auch die­je­ni­gen, die gera­de ihre Abschluss­ar­beit schrei­ben und jede freie Minu­te in der Biblio­thek ver­brin­gen wol­len, stark benach­tei­ligt. Mög­lichst lan­ge Öff­nungs­zei­ten und Arbeits­platz­ka­pa­zi­tä­ten sind daher nicht nur ein Fak­tor von exzel­len­ter Bil­dung an den Hoch­schu­len, son­dern auch grund­le­gen­des Kri­te­ri­um der sozia­len Bil­dungs­ge­rech­tig­keit.
Ja, die Öff­nungs­zei­ten und Arbeits­platz­mög­lich­kei­ten müs­sen drin­gen ver­bes­sert wer­den, da sonst der Anschluss an inter­na­tio­na­le Spit­zen­unis ver­lo­ren geht.
Wir wol­len Öff­nungs­zei­ten und Arbeits­platz­ka­pa­zi­tä­ten an den Hoch­schul­bi­blio­the­ken aus­wei­ten. Eben­so wol­len wir die Digi­ta­li­sie­rung an den Hoch­schu­len deut­lich aus­bau­en, indem wir an den Hoch­schu­len digi­ta­le Bil­dungs­zen­tren zur Unter­stüt­zung in der Umset­zung digi­ta­ler Lehr- und Lern­for­ma­te sowie digi­ta­ler Infor­ma­ti­ons­tools eta­blie­ren.

Die Not­wen­dig­keit einer sol­chen Aus­wei­tung ist stark von den jewei­li­gen Hoch­schu­len abhän­gig. Schnel­ler umzu­set­zen und daher zu bevor­zu­gen wäre ein Sys­tem, wel­ches ver­hin­dert, dass Arbeits­plät­ze oder Spin­de unnö­tig lang blo­ckiert wer­den und es so ermög­licht wird, dass mehr Stu­die­ren­de mög­lichst effi­zi­ent in den Biblio­the­ken arbei-ten kön­nen. Auch mit­tels Digi­ta­li­sie­rung müs­sen zusätz­li­che Kapa­zi­tä­ten geschaf­fen wer­den.

2. “Muss es mehr Anlaufstellen und Angebote für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen geben?”

Das baye­ri­sche Hoch­schul­in­no­va­ti­ons­ge­setz (Bay­HIG) hat in Art. 24 (2) & (3) fest­ge­schrie­ben, dass an den Hoch­schu­len unter den haupt­amt­lich Täti­gen Beauf­trag­te für Stu­die­ren­de mit Behin­de­rung bzw. chro­ni­scher Erkran­kung benannt wer­den und dass die­se in ange­mes­se­nem Umfang mit Mit­teln aus­ge­stat­tet und für die Dau­er ihrer Tätig­keit von ihren sons­ti­gen Auf­ga­ben ent­las­tet wer­den. Damit wur­de den Wün­schen der Betrof­fe­nen nach­ge­kom­men. Dies geschah in Abstim­mung mit dem Netz­werk Stu­di­um und Behin­de­rung.
Das Pro­gramm „Bay­ern bar­rie­re­frei 2023“ der Staats­re­gie­rung ist lei­der als geschei­tert anzu­se­hen. Noch immer sind vie­le öffent­li­che Gebäu­de oder Tei­le davon nicht bar­rie­re­frei zugäng­lich – dar­un­ter auch vie­le Orte an den baye­ri­schen Hoch­schu­len. Wir wol­len nicht nur bei Neu­bau­ten und Sanie­run­gen im Hoch­schul­be­reich höchs­te bau­li­che Stan­dards, son­dern auch Mit­tel für Bar­rie­re­frei­heit im Bestand. Neben sol­chen bau­li­chen und tech­ni­schen Maß­nah­men ist das Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­an­ge­bot ein ganz zen­tra­ler Punkt. Die­ses Ange­bot wol­len wir aus­bau­en und auch einen flä­chen­de­cken­den, bar­rie­re­frei­en Zugang dazu ermög­li­chen. Dabei müs­sen wir auch ande­re als rein bau­li­che Maß­nah­men mit­den­ken, wie etwa Unter­stüt­zung für Stu­die­ren­de mit ein­ge­schränk­tem Hör- oder Seh­ver­mö­gen. Ins­ge­samt wol­len wir die Berei­che Hoch­schul­zu­las­sung, Nach­teils­aus­gleich, Berufs­be­ra­tung oder Stu­di­en­ge­stal­tung und Stu­di­en­prü­fun­gen für Stu­die­ren­de und Stu­di­en­in­ter­es­sier­te mit Behin­de­rung mehr in den Fokus rücken.
In Bay­ern stu­die­ren in etwa 44 500 Per­so­nen mit Beein­träch­ti­gun­gen, hier­un­ter sowohl Men­schen mit kör­per­li­chen und psy­chi­schen Beein­träch­ti­gun­gen als auch mit chro­ni­schen Krank­hei­ten. Die Rech­te die­ser Per­so­nen sind durch das Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot des Grund­ge­set­zes (vgl. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG), das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz, die Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­ze des Bun­des und der Län­der sowie durch das Über­ein­kom­men der Ver­ein­ten Natio­nen in den letz­ten Jah­ren gestärkt wor­den. Gleich­zei­tig ist es wesent­lich, Inklu­si­on noch nach­hal­ti­ger in das tat­säch­li­che Hoch­schul­le­ben zu ver­an­kern. Aus unse­rer Sicht soll­ten die vor­han­de­nen Bera­tungs­an­ge­bo­te inner­halb der Hoch­schu­len daher ver­bes­sert wer­den, bei­spiels­wei­se ist ein flä­chen­de­cken­des Ange­bot für all­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen sowie Bera­tung noch nicht gewähr­leis­tet. Eben­falls wäre eine Ver­ste­ti­gung des Per­so­nals im Bereich Inklu­si­on und Bar­rie­re­frei­heit wün­schens­wert, was auch dazu bei­tra­gen könn­te, Hemm­schwel­len beim Nut­zen des Ange­bots zu sen­ken. Gute Auf­klä­rungs- und Bera­tungs­an­ge­bo­te gewähr­leis­ten eine chan­cen­glei­che Teil­ha­be der Stu­die­ren­den mit Beein­träch­ti­gung am Hoch­schul­all­tag. Um die­se sicher­zu­stel­len, bedarf es auch deut­lich mehr Schu­lun­gen und der Sen­si­bi­li­sie­rung aller Hoch­schul­an­ge­hö­ri­gen. Vor die­sem Hin­ter­grund war es uns Anlie­gen, im Rah­men der Hoch­schul­no­vel­lie­rung und Ziel­ver­ein­ba­run­gen dar­auf hin­zu­wir­ken, dass die Schaf­fung ange­mes­se­ner Arbeits- und Stu­di­en­be­din­gun­gen für alle Mit­glie­der noch deut­li­cher als Auf­ga­be und Pflicht der Hoch­schu­len her­aus­ge­stellt wird. Hoch­schu­len müs­sen vor die­sem Hin­ter­grund ver­stärkt dar­an arbei­ten, Beschäf­tig­ten und Stu­die­ren­den mit Behin­de­rung und chro­ni­schen Erkran­kun­gen durch geeig­ne­te Maß­nah­men die gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be am Leben in der Hoch­schu­le noch bes­ser zu ermög­li­chen.
Ja, Stu­den­ten mit Behin­de­rung und chro­ni­schen Erkran­kun­gen sind voll­wer­ti­ge Stu­den­ten und bis­her in der Hoch­schul­land­schaft zu wenig berück­sich­tigt.
Wir brau­chen mehr Anlauf­stel­len und Ange­bo­te für Stu­die­ren­de mit Behin­de­rung oder chro­ni­schen Erkran­kun­gen. All­ge­mein wol­len wir die bes­se­re Ein­bin­dung von Stu­die­ren­den mit Behin­de­rung an unse­ren Hoch­schu­len. Ziel ist ein guter Stan­dard für alle Hoch­schu­len in Bay­ern, was z. B. bau­li­che Vor­ha­ben, eine Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Lern­be­ra­tung, die Gestal­tung von Lern­um­ge­bun­gen oder von Wohn­be­rei­chen betrifft.
Dies hängt von der jewei­li­gen Hoch­schu­le ab. Prin­zi­pi­ell sind sol­che Anlauf­stel­len an jeder Hoch­schu­le not­wen­dig. Ob sie wei­ter aus­ge­baut wer­den müs­sen, ist aller­dings von den jewei­li­gen Vor­aus­set­zun­gen abhän­gig.

3. “Soll eine gewisse Anzahl ECTs in jedem Studium dem Erwerb von Soft-Skills dienen?”

Dies betrifft eine Ange­le­gen­heit der Hoch­schul­au­to­no­mie. Es gibt eine Rei­he von Hoch­schu­len (auch in Bay­ern), die ihren Stu­die­ren­den ver­schie­de­ne Arten von sozia­lem Enga­ge­ment anbie­ten und zum Teil auch in den Stu­di­en­gän­gen berück­sich­ti­gen. Dies kommt aber auf den jewei­li­gen Stu­di­en­gang an.
Der Erwerb von, auch außer­fach­li­chen, Soft Skills soll­te Bestand­teil eines Stu­di­ums sein. Des­we­gen unter­stüt­zen wir den Aus­bau von außer­fach­li­chen und Soft Skills-Ange­bo­ten im Rah­men der Stu­di­en­cur­ri­cu­la aus­drück­lich und möch­ten ihn auch mit Geld und Per­so­nal hin­ter­le­gen.
Über­fach­li­che Kom­pe­ten­zen in Form von Wis­sen, Fähig­kei­ten und Fer­tig­kei­ten, die nicht ein­zel­nen Fach­dis­zi­pli­nen zuge­ord­net wer­den kön­nen, es aber ermög­li­chen, viel­fäl­ti­ge Anfor­de­run­gen, die sich lebens­be­reichs­über­grei­fend in ver­schie­de­nen Rol­len und kom­ple­xen Lebens­la­gen erge­ben, erfolg­reich zu meis­tern, sind aus Sicht der FREIEN WÄHLER wesent­li­ches Bil­dungs­ziel an den baye­ri­schen Hoch­schu­len. Der För­de­rung über­fach­li­cher Kom­pe­ten­zen liegt ein umfas­sen­der Bil­dungs­be­griff zugrun­de, der sowohl situa­ti­ons­be­zo­ge­ne Qua­li­fi­ka­ti­ons­an­for­de­run­gen als auch die Unter­stüt­zung der Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung und der Berufs­feld­ori­en­tie­rung zum Ziel hat. An zahl­rei­chen Hoch­schu­len und Stu­di­en­gän­gen ist die Erbrin­gung einer gewis­sen Zahl an Leis­tungs­punk­ten für sog. Soft Skills bereits fest inner­halb des Cur­ri­cu­lums ver­an­kert, min­des­tens aber als Zusatz­an­ge­bot vor­ge­se­hen. Grund­sätz­lich hal­ten wir es für sinn­voll, dass die Hoch­schu­len die­se Ange­bo­te in Eigen­ver­ant­wor­tung wei­ter aus­bau­en und sich zum Ziel neh­men, die­se Anfor­de­rung in mög­lichst alle Stu­di­en­gän­ge auch durch die Erbrin­gung von Leis­tungs­punk­ten zu inte­grie­ren. In vie­len Stu­di­en­gän­gen bie­tet es sich dar­über hin­aus an, auch bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment noch enger mit dem Stu­di­um zu ver­knüp­fen und damit die Stu­die­ren­den zu befä­hi­gen, in den Aus­tausch mit der Gesell­schaft zu tre­ten und Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. Vor­bild­lich agiert hier bei­spiels­wei­se auch die KU Eich­stätt, die seit 2013 Initia­ti­ven im Bereich des Ser­vice Lear­ning (SL) för­dert, in denen das wis­sen­schaft­li­che Stu­di­um (Lear­ning) mit einem gemein­wohl­ori­en­tier­ten Enga­ge­ment (Ser­vice) ver­knüpft wird. Leh­ren­de und Stu­die­ren­de koope­rie­ren mit gemein­wohl­ori­en­tier­ten Part­nern aus dem sozia­len, kul­tu­rel­len, sport­ver­band­li­chen, öko­lo­gi­schen oder Bil­dungs­be­reich in der Regi­on und brin­gen in gemein­sa­men Pro­jek­ten ihr fach­li­ches Wis­sen und ihre Kom­pe­ten­zen ein. So wer­den fach­li­che Inhal­te und prak­ti­sche Anwen­dung sowie ein rea­ler Bedarf an stu­den­ti­scher Unter­stüt­zung sei­tens des Koope­ra­ti­ons­part­ners mit­ein­an­der ver­bun­den. Zudem stär­ken die Art und Wei­se des Wis­sens­er­werbs sowie die dazu­ge­hö­ri­gen Refle­xi­ons­pro­zes­se auch die per­sön­li­che Ent­wick­lung der Studierenden.Erkrankungen durch geeig­ne­te Maß­nah­men die gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be am Leben in der Hoch­schu­le noch bes­ser zu ermög­li­chen.
Nein, soft skills sind nicht mess­bar und in ECTS umwan­del­bar und sind Sache der per­sön­li­chen Ent­wick­lung.
Durch den Erwerb von Soft-Skills erler­nen Stu­die­ren­de wich­ti­ge Kom­pe­ten­zen, wel­che über ihre fach­li­che Aus­bil­dung hin­aus­ge­hen. Davon kön­nen die Stu­die­ren­den in ihrer künf­ti­gen beruf­li­chen Lauf­bahn mas­siv pro­fi­tie­ren. Vie­le Hoch­schu­len bie­ten bereits ECT-bewer­te­te Kur­se zum Erwerb von Soft Skills an, die Stu­di­en­in­hal­te ergän­zen, wie zwi­schen­mensch­li­che Kom­pe­ten­zen, team­ori­en­tier­tes Arbei­ten, Rhe­to­rik- und Prä­sen­ta­ti­ons­tech­ni­ken.
Ja, wir schla­gen vor, in jeden Stu­di­en­gang eini­ge Modu­le eines „Stu­di­um Gene­ra­le“ ein­zu­bet­ten, in denen stu­di­en­gang­über­grei­fen­de Kom­pe­ten­zen, wie Soft-Skills, erlangt wer­den kön­nen.

4. “Sollen Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung so publiziert werden, dass sie öffentlich zugänglich sind?”

Es ist der indi­vi­du­el­le Ver­ant­wor­tungs­be­reich eines jeden ein­zel­nen For­schers, jeder ein­zel­nen For­sche­rin, als dem Trä­ger der Wis­sen­schafts­frei­heit, zu ent­schei­den, wann wel­che For­schun­gen publi­ziert wer­den. Die­ses Grund­recht wird immer die Gren­ze von Ver­pflich­tun­gen zu Open Access bil­den.
Öffent­li­che Gel­der müs­sen auch öffent­lich ver­füg­ba­res Wis­sen her­vor­brin­gen. Des­we­gen for­dern wir eine obli­ga­to­ri­sche Open Access-Zweit­ver­öf­fent­li­chungs­pflicht für For­schungs­er­geb­nis­se aus Steu­er­gel­dern. Stu­die­ren­de eben­so wie Forscher*innen kön­nen die­se Ergeb­nis­se somit nut­zen und zum wei­te­ren wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­ge­winn bei­tra­gen.
Wis­sen­schaft erfor­dert Dia­log und offe­nen Aus­tausch. Digi­ta­le Tech­no­lo­gien haben die Mög­lich­kei­ten hier­zu enorm erwei­tert. For­schungs­er­geb­nis­se kön­nen auf die­se Wei­se viel schnel­ler geteilt und zum Aus­gangs­punkt neu­er Erkennt­nis­se wer­den. Das zen­tra­le Moment hier­für ist Open Access. Open Access kann jedoch nur dann för­der­lich wir­ken, wenn es gelingt, die digi­ta­len Publi­ka­tio­nen umfas­send durch tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zitier­bar, auf­find­bar und dau­er­haft ver­füg­bar zu machen. Not­wen­dig ist aus unse­rer Sicht eine baye­ri­sche Open-Access-Stra­te­gie, die mit ent­spre­chen­den För­der­mit­teln aus­ge­stat­tet sein muss, sodass die For­schung auf dem Weg zu einer umfas­sen­den Open Access-Kul­tur unter­stützt wer­den kann. So ist bei­spiels­wei­se auch nicht ohne Grund in der Rah­men­ver­ein­ba­rung Hoch­schu­len 2023 bis 2027 als eines der zehn Hand­lungs­fel­der, derer sich alle Hoch­schu­len anneh­men müs­sen, fest­ge­schrie­ben, dass Hoch­schu­len die Anzahl hoch­wer­ti­ger Ver­öf­fent­li­chun­gen ihrer For­schungs­er­geb­nis­se stei­gern und ihre For­schungs­re­pu­ta­ti­on aus­bau­en. Im Sin­ne einer offe­nen Wis­sen­schaft und eines opti­ma­len Bei­trags zum wis­sen­schafts­in­ter­nen Dis­kurs sol­len die Hoch­schu­len in die­sem Zuge auch aktiv den Open Access-Zugang und ent­spre­chen­de Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se in ihrer Orga­ni­sa­ti­on för­dern.
Ja, öffent­lich finan­zier­te For­schung gene­riert sich letzt­lich aus Steu­er­gel­dern und muss daher trans­pa­rent für jeden Bür­ger ein­seh­bar sein.
Wis­sen­schaft ist ent­schei­dend für den Fort­schritt im Sin­ne einer wirt­schaft­lich star­ken, sozia­len und demo­kra­ti­schen Gemein­schaft. Der freie Zugang zu den Ergeb­nis­sen öffent­lich finan­zier­ter Wis­sen­schaft trägt wesent­lich dazu bei. Alle Akteur*innen und Orga­ni­sa­tio­nen des Wis­sen­schafts­sys­tems sol­len am Trans­for­ma­ti­ons­pro­zess dau­er­haft par­ti­zi­pie­ren. Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen sol­len kon­ti­nu­ier­lich über­prüft und recht­li­che Hür­den abge­baut wer­den.
Ja, sofern dadurch kei­ne Rech­te Drit­ter ver­letzt wer­den, sol­len Unter­richts- und Lehr­ma­te­ria­li­en online zur all­ge­mei­nen Ver­fü­gung gestellt wer­den. Dies erleich­tert es den For­schen­den an bereits erlang­te Ergeb­nis­se zu kom­men und bie­tet einer brei­ten Öffent­lich­keit den Zugang zu den For­schungs­er­geb­nis­sen.

5. “Müssen schriftliche Prüfungsleistungen immer pseudonymisiert werden, um direkte oder indirekte Diskriminierung zu vermeiden?”

Die Prü­fun­gen dif­fe­rie­ren von Fach zu Fach. Wäh­rend bei Medi­zi­nern schon heu­te bei schrift­li­chen Prü­fun­gen anony­mi­siert mit Matri­kel­num­mern gear­bei­tet wird, wis­sen vie­le Prü­fer in geis­tes­wis­sen­schaft­li­chen Fächern bei den Abschluss­ar­bei­ten ohne­hin, wel­cher Prüf­ling über wel­ches The­ma arbei­tet und forscht. Hier wür­de eine nach­träg­li­che Anony­mi­sie­rung ins Lee­re lau­fen.
Der Frei­staat soll die Infra­struk­tur und die Kom­pe­tenz der Hoch­schu­len für pseud­ony­mi­sier­te Prü­fun­gen för­dern, um, auch unbe­wuss­te, Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­mei­den. Die Pro­ble­me bei der Umset­zung lie­gen oft im Detail. Erfah­run­gen aus ande­ren Län­dern, die schon län­ger mit pseud­ony­mi­sier­ten Prü­fun­gen arbei­ten, sol­len in die tech­ni­schen und inhalt­li­chen Über­le­gun­gen ein­be­zo­gen wer­den.
Wir hal­ten eine Pseud­ony­mi­sie­rung von schrift­li­chen Prü­fungs­leis­tun­gen an den Hoch­schu­len für not­wen­dig und auch rea­li­sier­bar. Letzt­lich bringt eine Pseud­ony­mi­sie­rung sowohl für Stu­die­ren­de als auch für Leh­ren­de Vor­tei­le. Lehr­stüh­le wären so nicht dem Vor­wurf der indi­vi­du­el­len Dis­kri­mi­nie­rung aus­ge­setzt und Stu­die­ren­de könn­ten sich sicher sein, dass ihre Bewer­tung unab­hän­gig von gesell­schaft­li­chen und per­sön­li­chen Vor­ur­tei­len geschieht. Eben­so kön­nen prü­fungs­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen redu­ziert wer­den. So kann der Vor­wurf der Befan­gen­heit bei Prü­fungs­an­fech­tun­gen durch Pseud­ony­mi­sie­rung in der Regel aus­ge­schlos­sen wer­den und Lehr­stüh­le und Kor­rek­to­rin­nen und Kor­rek­to­ren kön­nen vor einer behaup­te­ten Bevor­zu­gung oder Benach­tei­li­gung von Stu­die­ren­den geschützt wer­den, da die Iden­ti­tät des Prüf­lings unbe­kannt bleibt.
Nein, bei Sport­ver­an­stal­tun­gen und Wett­be­wer­ben wer­den auch Namen ver­öf­fent­licht. Wer sich dem aka­de­mi­schen Wett­streit aus­setzt, der muss sich damit anfreun­den, dass sein Name auch mal bei den weni­ger erfolg­rei­chen Leu­ten auf­taucht.
Um direk­te oder indi­rek­te Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­mei­den set­zen wir uns, wo mög­lich, für die Pseud­ony­mi­sie­rung von Prü­fungs­leis­tun­gen ein. Dies kann bei­spiels­wei­se durch die Matri­kel­num­mer gesche­hen. Ent­spre­chen­de Ver­fah­ren wer­den an man­chen Hoch­schu­len bereits erprobt.
Ja, es müs­sen alle not­wen­di­gen Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, um direk­te oder indi­rek­te Dis­kri­mi­nie­rung im uni­ver­si­tä­ren All­tag zu ver­hin­dern.

6. “Sollen Studierende während der Pflichtpraktika mit mindestens Mindestlohn vergütet werden?”

Es wäre zu befürch­ten, dass eine sol­che Auf­la­ge, so gut sie auch gemeint sein mag, vie­le Arbeit­ge­ber dar­an hin­dert, Prak­ti­kums­plät­ze bereit­zu­stel­len.
Unbe­zahl­te Prak­ti­ka müs­sen der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren, auch im Bereich der Pflicht­prak­ti­ka. Pflicht­prak­ti­ka soll­ten min­des­tens auf Mini­job­ba­sis ver­gü­tet wer­den. Eine Anhe­bung der Pflicht­prak­ti­ka auf Min­dest­lohn­ni­veau dage­gen wür­de vor­aus­sicht­lich zum Weg­fall vie­ler Prak­ti­kums-Ein­satz­stel­len füh­ren. Bei die­sen Prak­ti­ka soll­te immer der Lern­aspekt im Vor­der­grund ste­hen und es einen Aus­bil­dungs­plan geben. Prak­ti­ka, die nicht in der Stu­di­en- und Prü­fungs­ord­nung vor­ge­schrie­ben sind oder in denen das Erler­nen von Neu­em nicht im Vor­der­grund steht, müs­sen selbst­ver­ständ­lich nach Min­dest­lohn ver­gü­tet wer­den.
Auch wenn wir durch­aus mei­nen, dass die Rege­lung, dass das Min­dest­lohn­ge­setz die Bezah­lung einer Pflicht­prak­ti­kum-Ver­gü­tung kom­plett aus­schließt, zumin­dest noch­mals über­prüft wer­den soll­te, so gel­ten als Aus­gleich für sol­che Prak­ti­ka, wel­che inner­halb des Stu­di­ums oder der Aus­bil­dung absol­viert wer­den, zumin­dest geson­der­te Rege­lun­gen hin­sicht­lich der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, sodass die Pflicht­prak­ti­kums-Ver­gü­tung wenigs­tens ver­si­che­rungs­frei ist. Dass kein gesetz­li­cher Anspruch auf eine Pflicht­prak­ti­kums-Ver­gü­tung besteht, bedeu­tet zudem nicht auto­ma­tisch, dass Unter­neh­men gar kei­ne Ver­gü­tung für ein Pflicht­prak­ti­kum bezah­len. Durch­schnitt­lich ver­die­nen Prak­ti­kan­tin­nen und Prak­ti­kan­ten in deut­schen Unter­neh­men etwa 1.099,00 € brut­to pro Monat. Die gro­ßen Kon­zer­ne bezah­len durch­schnitt­lich sogar 1.300,00 € und das auch als Pflicht­prak­ti­kums-Ver­gü­tung.
Nein, ein Prak­ti­kum ist ein Prak­ti­kum und ähn­lich wie im Berufs­le­ben in der Regel unver­gü­tet. Eine Ver­gü­tung wäre ein Affront gegen­über Men­schen, die mit dem Min­dest­lohn ihr gan­zes Arbeits­le­ben zurecht­kom­men müs­sen. Der Prak­ti­kant ver­fügt in der Regel über kei­ne wei­te­re beruf­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on, die einen Min­dest­lohn recht­fer­ti­gen wür­de.
Praktikant*innen haben einen Anspruch auf den Min­dest­lohn. Fai­re Prak­ti­ka bie­ten jun­gen Men­schen die Chan­ce, ers­te beruf­li­che Erfah­run­gen zu sam­meln, Ein­bli­cke in die Arbeits­welt zu bekom­men und Kon­tak­te zu knüp­fen. Der Aus­bil­dungs­cha­rak­ter soll und muss dabei im Vor­der­grund ste­hen.
Wir plä­die­ren dafür, es den Hoch­schu­len selbst zu über­las­sen, inwie­weit über den Rah­men der Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben hin­aus Min­dest­lohn ver­gü­tet wer­den soll. Im Vor­der­grund steht auch bei Pflicht­prak­ti­ka die Wis­sens­ver­mitt­lung und das Gewin­nen neu­er Erfah­run­gen.

7. “Soll in das Lehramtsstudium mehr Praxis Einzug erhalten, beispielsweise durch ein Praxissemester?”

Es gibt bereits zahl­rei­che Pra­xis­an­tei­le im Lehr­amts­stu­di­um, je nach Lehr­amt ist dies mit gutem Grund unter­schied­lich gere­gelt. Am Lehr­amt für Gym­na­si­en und an Real­schu­len sind bereits vier ver­schie­de­ne Arten von Prak­ti­ka (Betriebs­prak­ti­ka, Ori­en­tie­rungs­prak­ti­ka uvm.) vor­ge­schrie­ben, im Lehr­amt für Son­der­päd­ago­gik sie­ben. Ein gan­zes Pra­xis­se­mes­ter am Stück an der Schu­le zu absol­vie­ren, klingt zwar auf den ers­ten Blick gut, hät­te aber auch gra­vie­ren­de Nach­tei­le (höhe­rer Orga­ni­sa­ti­ons­auf­wand, da sich die Semes­ter­zei­ten nicht mit den Schul­halb­jah­ren decken).
Für eine moder­ne Schu­le muss die Lehr­kräf­te­aus­bil­dung refor­miert wer­den, etwa die Beglei­tung und der Aus­bau der ver­pflich­ten­den Pra­xis­er­fah­run­gen im Lehr­amtstu­di­um aller Lehr­äm­ter im gesam­ten Stu­di­en­ver­lauf. Bereits früh im Stu­di­um müs­sen die Stu­die­ren­den umfas­sen­de Pra­xis­er­fah­rung sam­meln, sodass sie ihre Eig­nung für den spä­te­ren Beruf bes­ser ein­schät­zen kön­nen. Damit ein­her­ge­hend soll das fach­di­dak­ti­sche Wis­sen gestärkt wer­den, um hier Pra­xis und Theo­rie opti­mal zu ver­net­zen und gleich­zei­tig die Lehr­kom­pe­tenz zu stär­ken.
Ins­be­son­de­re die ers­te Pha­se der Leh­rer­aus­bil­dung ist aus unse­rer Sicht bis­her zu wenig pra­xis­ori­en­tiert. Ziel­füh­rend wäre die Inte­gra­ti­on von durch Dozen­ten und Lehr­kräf­te beglei­te­ten Pra­xis­se­mi­na­ren sowohl in den Erzie­hungs­wis­sen­schaf­ten als auch in den Unter­richts­fä­chern, um einer­seits auf all­ge­mei­ne päd­ago­gi­sche Her­aus­for­de­run­gen im Umgang mit Kin­dern und Jugend­li­chen und ande­rer­seits auf fach­spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen vor­be­rei­tet wer­den zu kön­nen. Zugleich kann ein früh­zei­ti­ger Fokus auch auf Pra­xis­an­tei­le dafür sor­gen oder zumin­dest die Chan­cen erhö­hen, dass Stu­die­ren­de mög­lichst bereits am Anfang ihres Stu­di­ums erken­nen, ob sie die rich­ti­ge Stu­di­en­wahl in Hin­blick auf den spä­te­ren Beruf getrof­fen haben. Vor die­sem Hin­ter­grund sehen wir es auch als beson­ders posi­tiv an, dass die Staats­re­gie­rung nun eine Exper­ten­kom­mis­si­on ein­rich­ten möch­te, die sich aus Fach­leu­ten der Schu­len, Hoch­schu­len sowie auch Stu­die­ren­den zusam­men­setzt und Spiel­räu­me und Mög­lich­kei­ten der Wei­ter­ent­wick­lung des Lehr­amts­stu­di­ums in Bay­ern her­aus­ar­bei­ten soll.
Nein, bis­her wur­den in den ver­schie­de­nen Lehr­äm­tern Pra­xis­se­mes­ter ein­ge­führt. Das Stu­di­um soll pri­mär aka­de­misch sein, der Pra­xis­teil fin­det dann spä­ter im Refe­ren­da­ri­at statt.
Mehr Pra­xis­be­zug im Lehr­amts­stu­di­um unter­stützt die Stu­die­ren­den bei der Stu­di­en­ori­en­tie­rung und ver­hin­dert den „Pra­xis­schock“. Ein Pra­xis­se­mes­ter ist eine sinn­vol­le Ergän­zung des Lehr­amts­stu­di­ums und ver­stärkt auch die Attrak­ti­vi­tät des Stu­di­en­gangs.
Ja, eine Erhö­hung des Pra­xis­an­teils im Lehr­amts­stu­di­um ist zwin­gend not­wen­dig, um die Stu­die­ren­den best­mög­lich auf das Berufs­le­ben vor­zu­be­rei­ten.

Studentisches Leben

8. “Soll ehrenamtliches Engagement an Hochschulen durch ECTS oder Zertifikate vergütet werden?”

An den baye­ri­schen Hoch­schu­len gibt es bereits eine Viel­zahl von Aner­ken­nungs­mög­lich­kei­ten für das Ehren­amt. Ob sich das jeweils geüb­te Ehren­amt oder die jewei­li­ge sozia­le Tätig­keit eig­net, in einem Fach mit ECTS Punk­ten ver­gü­tet zu wer­den, hängt von der jewei­li­gen Prü­fungs­ord­nung ab. Aus guten Grün­den regeln das die Hoch­schu­len in eige­ner Auto­no­mie.
In unse­rem grü­nen Ent­wurf für ein Hoch­schul­frei­heits­ge­setz wol­len wir die Hoch­schu­len dar­auf ver­pflich­ten, die Belan­ge von Stu­die­ren­den, die ehren­amt­li­che Auf­ga­ben wahr­neh­men, zu berück­sich­ti­gen. Etwa durch die Anrech­nung im Stu­di­um oder durch Erleich­te­run­gen bei Regel­stu­di­en­zeit und Prü­fungs­fris­ten. Damit woll­ten wir die Emp­feh­lun­gen der Enquete-Kom­mis­si­on „Jung­sein in Bay­ern“ umset­zen.
Die Aus­bil­dung jun­ger Men­schen zu ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten und selbst­be­stimm­ten Per­sön­lich­kei­ten, die nicht nur für sich selbst, son­dern auch für ihre Mit­men­schen und unse­re Umwelt, Gesell­schaft und Kul­tur Ver­ant­wor­tung über­neh­men, gehört zu den zen­tra­len Bil­dungs­zie­len an unse­ren Schu­len und Hoch­schu­len. Wir hal­ten es für alle Stu­di­en­gän­ge sehr gut mög­lich und in vie­len Stu­di­en­gän­gen bie­tet es sich sogar in beson­de­rer Wei­se an, bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment noch enger mit dem Stu­di­um zu ver­knüp­fen und damit die Stu­die­ren­den zu befä­hi­gen, in den Aus­tausch mit der Gesell­schaft zu tre­ten und Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. Vor­bild­lich agiert hier bei­spiels­wei­se auch die KU Eich­stätt, die seit 2013 Initia­ti­ven im Bereich des Ser­vice Lear­ning (SL) för­dert, in denen das wis­sen­schaft­li­che Stu­di­um (Lear­ning) mit einem gemein­wohl­ori­en­tier­ten Enga­ge­ment (Ser­vice) ver­knüpft wird. Leh­ren­de und Stu­die­ren­de koope­rie­ren mit gemein­wohl­ori­en­tier­ten Part­nern aus dem sozia­len, kul­tu­rel­len, sport­ver­band­li­chen, öko­lo­gi­schen oder Bil­dungs­be­reich in der Regi­on und brin­gen in gemein­sa­men Pro­jek­ten ihr fach­li­ches Wis­sen und ihre Kom­pe­ten­zen ein. So wer­den fach­li­che Inhal­te und prak­ti­sche Anwen­dung sowie ein rea­ler Bedarf an stu­den­ti­scher Unter­stüt­zung sei­tens des Koope­ra­ti­ons­part­ners mit­ein­an­der ver­bun­den. Zudem stär­ken die Art und Wei­se des Wis­sens­er­werbs sowie die dazu­ge­hö­ri­gen Refle­xi­ons­pro­zes­se auch die per­sön­li­che Ent­wick­lung der Stu­die­ren­den. Selbst­ver­ständ­lich soll­te sich das Enga­ge­ment dann auch in einem ent­spre­chen­den Nach­weis – sei­en es ECTS oder geson­der­te Zer­ti­fi­ka­te – abbil­den.
Nein, Ehren­amt ist von hoher Bedeu­tung für unse­re Gesell­schaft. Ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten kön­nen im Lebens­lauf und im ext­ra­un­i­ver­si­tä­ren Umfeld erwähnt wer­den, eine Umset­zung in ECTS sehen wir kri­tisch.
Die Bay­ern­SPD setzt sich seit Jah­ren für die Aner­ken­nung von ehren­amt­li­chem Enga­ge­ment an Hoch­schu­len ein.
Ja, sozia­les Enga­ge­ment wird immer wich­ti­ger. Das muss sich auch in der Anrech­nung von ECTS-Punk­ten oder in Form von Zer­ti­fi­ka­ten wider­spie­geln. Über die genaue Anrech­nungs­mög­lich­keit von ECTS-Punk­ten sol­len die Hoch­schu­len selbst ent­schei­den.

9. “Sollen auf Hochschul-Toiletten kostenlos Menstruationsartikel zur Verfügung gestellt werden?”

Dar­über soll­ten die Stu­den­ten­wer­ke und Hoch­schu­len befin­den, dies ist kei­ne hoch­schul­po­li­ti­sche Fra­ge.
Das The­ma Mens­trua­ti­on muss an den Hoch­schu­len wie in der gesam­ten Gesell­schaft ent­ta­bui­siert wer­den. Auch wegen der finan­zi­el­len Mehr­be­las­tung, die Stu­die­ren­de beson­ders trifft, hal­ten wir das Ange­bot kos­ten­lo­ser Mens­trua­ti­ons­pro­duk­te für unter­stüt­zens­wert. Ein­zel­ne baye­ri­sche Hoch­schu­len sind die­sen Weg bereits gegan­gen; wir möch­ten ger­ne unter­stüt­zen, dass das zu einem flä­chen­de­cken­den Ange­bot wird.
Wäh­rend in man­chen Län­dern das Ange­bot an Mens­trua­ti­ons­ar­ti­keln in Bil­dungs­ein­rich­tun­gen – genau wie Sei­fe und Toi­let­ten­pa­pier – gesetz­lich ver­pflich­tend ist, basie­ren sol­che Maß­nah­men in Deutsch­land auf Frei­wil­lig­keit. In Deutsch­land gilt seit dem 1.1.2020 für Tam­pons und Bin­den nicht mehr der Regel­steu­er­satz von 19 Pro­zent, son­dern der für Güter des täg­li­chen Gebrauchs, näm­lich 7 Pro­zent. Damit wird die Tat­sa­che aner­kannt, dass Menstru­ie­ren­de finan­zi­ell stär­ker belas­tet sind, bio­lo­gi­sche Vor­gän­ge aber nicht mit Luxus­gü­tern auf­ge­fan­gen wer­den. Schott­land ist das ers­te Land der Welt, in dem seit 2018 an Schu­len und Uni­ver­si­tä­ten Tam­pons und Bin­den kos­ten­los bereit­ge­stellt wer­den. Seit 2020 gilt dies in Schott­land an wei­te­ren öffent­li­chen Orten wie etwa Gemein­de­zen­tren, Jugend­clubs oder Apo­the­ken. Seit Juni 2021 gilt auch in Neu­see­land, dass an allen Schu­len im Land kos­ten­los Tam­pons und Bin­den zur Ver­fü­gung ste­hen müs­sen. Laut einer im Febru­ar 2021 in Frank­reich durch­ge­führ­ten Stu­die benö­tigt ein Drit­tel der Menstru­ie­ren­den in der Hoch­schul­bil­dung Hil­fe, um Mens­trua­ti­ons­hy­gie­ne­ar­ti­kel kau­fen zu kön­nen, und die Per­so­nen muss­ten zwi­schen dem Kauf von Mens­trua­ti­ons­pro­duk­ten und ande­ren Grund­be­dürf­nis­sen wie Lebens­mit­teln wäh­len. Dies belegt zugleich, dass hier­mit auch wirt­schaft­li­che Beein­träch­ti­gun­gen von Stu­die­ren­den ver­bun­den sein kön­nen. Die Bereit­stel­lung kos­ten­lo­ser Tam­pons und Bin­den kann daher einen erheb­li­chen Bei­trag zur Bil­dungs­ge­rech­tig­keit leis­ten, dies hat unter ande­rem auch ein Pilot­pro­jekt der Hoch­schu­le Bonn-Rhein Sieg (HBRS) gezeigt. Die kos­ten­lo­se Bereit­stel­lung von Mens­trua­ti­ons­ar­ti­keln an Bil­dungs­ein­rich­tun­gen kann der Stu­die zufol­ge dazu bei­tra­gen, den Stress von Frau­en und die Stu­di­en- und Arbeits­fehl­zei­ten zu redu­zie­ren, und damit die Bil­dungs­ge­rech­tig­keit eben­so wie die Attrak­ti­vi­tät einer Hoch­schu­le als Arbeits- und Stu­di­en­platz erhö­hen. Inso­fern hal­ten wir es für durch­aus sinn­voll und not­wen­dig, an Hoch­schu­len kos­ten­los Mens­trua­ti­ons­hy­gie­ne­ar­ti­kel zur Ver­fü­gung zu stel­len.
Nein, da es nur zwei Geschlech­ter gibt, kommt dies für ca. 50 % der Toi­let­ten sowie­so nicht in Betracht. Den Stu­den­tin­nen ist es zuzu­mu­ten, dass sie weni­ge Euro pro Woche für die Kör­per­hy­gie­ne aus ihrem Pri­vat­ver­mö­gen auf­wen­den.
Als baye­ri­sche SPD wol­len wir kos­ten­lo­se Bin­den oder Tam­pons in allen öffent­li­chen Toi­let­ten. Mit dem Ziel „Peri­oden­ar­mut ent­ge­gen­wir­ken und The­ma ent­ta­bui­sie­ren“ set­zen eini­ge Hoch­schu­len das kos­ten­lo­se Ange­bot bereits um. Der Auf­wand und die Kos­ten sind über­schau­bar.
Ja, in ande­ren Län­dern in Euro­pa, bei­spiels­wei­se in Schott­land und Frank­reich, ist dies bereits üblich und es wird Zeit, dass Deutsch­land nach­zieht.

10. “Soll der Ausbau der Barrierefreiheit an Hochschulen massiv vorangetrieben werden?”

Die Bar­rie­re­frei­heit ist an den baye­ri­schen Hoch­schu­len schon in den ver­gan­ge­nen Jah­ren durch das Pro­gramm „Bay­ern Bar­rie­re­frei 2023“ vor­an­ge­trie­ben wor­den.
Wir müs­sen lei­der ein­ge­ste­hen, dass das Pro­gramm „Bay­ern bar­rie­re­frei 2023“ der Staats­re­gie­rung geschei­tert ist. Noch immer sind vie­le öffent­li­che Gebäu­de oder Tei­le davon nicht bar­rie­re­frei zugäng­lich – dar­un­ter auch vie­le Stel­len an den baye­ri­schen Hoch­schu­len. Wir wol­len nicht nur bei Neu­bau­ten und Sanie­run­gen im Hoch­schul­be­reich höchs­te bau­li­che Stan­dards, son­dern auch Mit­tel für Bar­rie­re­frei­heit im Bestand. Neben sol­chen bau­li­chen und tech­ni­schen Maß­nah­men ist das Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­an­ge­bot ein ganz zen­tra­ler Punkt. Die­ses Ange­bot wol­len wir aus­bau­en und auch einen flä­chen­de­cken­den, bar­rie­re­frei­en Zugang dazu ermög­li­chen. Dabei müs­sen wir auch ande­re als rein bau­li­che Maß­nah­men mit­den­ken, wie etwa Unter­stüt­zung für Stu­die­ren­de mit ein­ge­schränk­tem Hör- oder Seh­ver­mö­gen. Ins­ge­samt wol­len wir die Berei­che Hoch­schul­zu­las­sung, Nach­teils­aus­gleich, Berufs­be­ra­tung oder Stu­di­en­ge­stal­tung und Stu­di­en­prü­fun­gen für Stu­die­ren­de und Stu­di­en­in­ter­es­sier­te mit Behin­de­rung mehr in den Fokus rücken.
Inklu­si­on und Bar­rie­re­frei­heit gehö­ren zu den zen­tra­len Hand­lungs­fel­dern der Hoch­schu­len auch in der Hoch­schul­rah­men­ver­ein­ba­rung 2023 bis 2027. Die Hoch­schu­len müs­sen sich dem­nach auch zukünf­tig ver­stärkt für Diver­si­tät und Chan­cen­ge­rech­tig­keit ein­set­zen. Hier­zu gehört auch, dass die Hoch­schu­len ange­mes­se­ne und gute Arbeits- und Stu­di­en­be­din­gun­gen für alle ihre Mit­glie­der schaf­fen und sie ver­stärkt dar­auf hin­wir­ken, Beschäf­tig­ten und Stu­die­ren­den mit Behin­de­rung und chro­ni­schen Erkran­kun­gen durch geeig­ne­te Maß­nah­men die gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be am Leben in der Hoch­schu­le noch bes­ser zu ermög­li­chen. Ganz wesent­lich hier­für ist aus unse­rer Sicht, die bar­rie­re­freie Gestal­tung von Hoch­schul­ge­bäu­den. So gibt es an vie­len Hoch­schu­len nach wie vor kei­ne flä­chen­de­cken­den bar­rie­re­frei­en Zugän­ge, meist zu weni­ge ent­spre­chen­de Plät­ze in den Hör­sä­len, zu weni­ge sani­tä­re Anla­gen und auch bei Flucht­we­gen müs­sen Men­schen mit Beein­träch­ti­gung noch deut­lich umfas­sen­der berück­sich­tigt wer­den. Eben­so müs­sen Bera­tungs­an­ge­bo­te aus­ge­baut wer­den und Per­so­nal im Bereich Inklu­si­on und Bar­rie­re­frei­heit mög­lichst ver­ste­tigt wer­den, um mög­lichst dau­er­haf­te Ansprech­part­ner zur Ver­fü­gung stel­len zu kön­nen und damit auch Hemm­schwel­len einer Inan­spruch­nah­me von Bera­tungs- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­ten abzu­bau­en.
Ja, vie­le Gebäu­de der Uni­ver­si­tä­ten sind nicht behin­der­ten­ge­recht und eine Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on (so bau­tech­nisch mög­lich) ist wün­schens­wert.
Wir wer­den ein Son­der­in­ves­ti­ti­ons­pro­gramm „Bay­ern bar­rie­re­frei“ auf­le­gen, wel­ches auch bar­rie­re­freie Hoch­schu­len umfasst. 2013 hat der frü­he­re CSU-Minis­ter­prä­si­dent Horst See­ho­fer ver­spro­chen, Bay­ern bin­nen zehn Jah­ren kom­plett bar­rie­re­frei zu machen. Davon sind wir noch weit ent­fernt.
Ja, wo noch nicht gesche­hen, muss die Bar­rie­re­frei­heit vor­an­ge­trie­ben wer­den, um allen Men­schen gleich­be­rech­tigt Zugang zu Bil­dung zu ermög­li­chen.

11. “Soll die Vereinbarkeit von beruflichen Tätigkeiten und Studium durch die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren oder eine erhöhte Maximalstudiendauer gefördert werden?”

Schon jetzt besteht an den baye­ri­schen Hoch­schu­len eine Fül­le von Mög­lich­kei­ten in Teil­zeit zu stu­die­ren.
Wir Grü­ne wer­den ein Recht auf Teil­zeit­stu­di­um im Hoch­schul­recht ver­an­kern. Das bedeu­tet, dass Stu­di­en­gän­ge grund­sätz­lich so ange­bo­ten wer­den sol­len, dass es auch mög­lich ist, sie in Teil­zeit zu stu­die­ren. Damit wol­len wir nicht nur beruf­lich täti­ge Stu­die­ren­de för­dern, son­dern auch Stu­die­ren­den mit Betreu­ungs­ver­pflich­tun­gen ein Ange­bot machen.
Das Baye­ri­sche Hoch­schul­in­no­va­ti­ons­ge­setz gibt bereits jetzt umfas­sen­de Mög­lich­kei­ten, um Stu­di­en­gän­ge in Voll­zeit und Teil­zeit sowie als berufs- oder aus­bil­dungs­be­glei­ten­de Stu­di­en­gän­ge, die neben einer Berufs­tä­tig­keit oder Berufs­aus­bil­dung absol­viert wer­den kön­nen, anbie­ten zu kön­nen. Zudem wird im HIG auch gere­gelt, dass über die in Art. 79 fest­ge­setz­ten Regel­stu­di­en­zei­ten für Stu­di­en­gän­ge in beson­ders begrün­de­ten Fäl­len auch län­ge­re Regel­stu­di­en­zei­ten fest­ge­setzt wer­den kön­nen. Dies gilt ins­be­son­de­re auch für Stu­di­en­gän­ge, die in beson­de­ren Stu­di­en­for­men, zum Bei­spiel in Teil­zeit oder berufs­be­glei­tend, durch­ge­führt wer­den. Vor die­sem Hin­ter­grund hal­ten wir die der­zei­ti­gen Rege­lun­gen und Gestal­tungs­frei­räu­me für die Hoch­schu­len auch aus­rei­chend, um eine mög­lichst opti­ma­le Ver­ein­bar­keit von Stu­di­um und Beruf zu ermög­li­chen.
Nein, ein Stu­di­um macht man nicht neben­her und in Teil­zeit. Wer sich für ein Stu­di­um ent­schei­det, der tut dies bewusst für meh­re­re Jah­re rund um die Uhr.
Wir wer­den aka­de­mi­sche Ange­bo­te so kon­zi­pie­ren, dass sie sich bes­ser mit dem Fami­li­en- oder Berufs­le­ben kom­bi­nie­ren las­sen. Immer mehr jun­ge Men­schen wol­len oder müs­sen ihre aka­de­mi­sche Aus­bil­dung mit ande­ren Auf­ga­ben in Ein­klang brin­gen. Für sie ist ein in der Berufs­welt bereits eta­blier­tes Teil­zeit­mo­dell mit einem gerin­ge­ren Umfang an Ver­an­stal­tun­gen bzw. Cre­dits pro Semes­ter hier eine Opti­on. Der Anteil der Teil­zeit­stu­di­en­an­ge­bo­te in Bay­ern liegt bis­her bei 14,7 %. Nur 4,7 % der Stu­die­ren­den in Bay­ern stu­die­ren in Teil­zeit.
Ja, gemäß dem Prin­zip des lebens­lan­gen Ler­nens soll es prin­zi­pi­ell jedem mög­lich sein, sich fort­zu­bil­den – auch berufs­be­glei­tend. Die Hoch­schu­len sol­len den nöti­gen Frei­raum bekom­men, die Maß­nah­men zu ergrei­fen, die zur jewei­li­gen indi­vi­du­el­len Situa­ti­on pas­sen.

12. “Soll es einen einheitlichen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte geben?”

Ein sol­cher Tarif­ver­trag ist eigent­lich nicht erfor­der­lich, da die Richt­li­ni­en der TdL über die Arbeits­be­din­gun­gen der wis­sen­schaft­li­chen und stu­den­ti­schen Hilfs­kräf­te vom 23. Juni 2008 bereits (ver­bind­li­che) Vor­ga­ben für die Ver­gü­tung der stu­den­ti­schen Hilfs­kräf­te ent­hal­ten. Schon jetzt gilt: Die gezahl­ten Ver­gü­tun­gen müs­sen die Vor­ga­ben des Min­dest­lohn­ge­set­zes erfül­len. Die in den Richt­li­ni­en genann­ten Höchst­sät­ze kön­nen auch um bis zu 10% über­schrit­ten wer­den (von die­ser Mög­lich­keit hat auch der FS Bay­ern Gebrauch gemacht). Die­se Höchst­sät­ze wer­den auch regel­mä­ßig ange­passt (so zuletzt zum Som­mer­se­mes­ter 2023 um 2,8 %;).
Wir Grü­ne for­dern die Ein­füh­rung eines Tarif­ver­trags (TV-Stud) auf Lan­des­ebe­ne und wol­len stu­den­ti­sche Beschäf­tig­te mit einem eige­nen Per­so­nal­rat aus­stat­ten.
Stu­den­ti­sche und wis­sen­schaft­li­che Hilfs­kräf­te leis­ten einen wesent­li­chen Bei­trag zu For­schung und Leh­re an den Hoch­schu­len. Sie fal­len bis­her aber nicht unter den Gel­tungs­be­reich der Tarif­ver­trä­ge des öffent­li­chen Diens­tes. Die Arbeits­be­din­gun­gen wer­den in Richt­li­ni­en der Tarif­ge­mein­schaft deut­scher Län­der (TdL) vor­ge­ge­ben. Die Umset­zung die­ser Richt­li­ni­en obliegt dabei den Bun­des­län­dern, in denen die Hoch­schu­len ihren Sitz haben, wobei die Umset­zung teil­wei­se auch den ein­zel­nen Hoch­schu­len über­las­sen wur­de. Ber­lin ist bis­her das ein­zi­ge Bun­des­land, in dem es für die­se Beschäf­tig­ten­grup­pe der Hoch­schu­len einen Tarif­ver­trag gibt. Grund­sätz­lich ste­hen wir einer Prü­fung die­ses Anlie­gens aber auch für Bay­ern offen gegen­über.
Nein, im neu­en HIG gibt es zudem den Begriff der stu­den­ti­schen Hilfs­kraft nicht mehr.
Wir set­zen uns dafür ein, dass die Arbeit von stu­den­ti­schen und Hilfs­kräf­ten in das tarif­po­li­ti­sche Regel­werk des öffent­li­chen Diens­tes ein­ge­bun­den wird. Stu­den­ti­sche Hilfs­kräf­te leis­ten wich­ti­ge Bei­trä­ge in Wis­sen­schaft, Leh­re und Ver­wal­tung an den Hoch­schu­len in Bay­ern. Der wis­sen­schaft­li­che Betrieb ist auf ihre Arbeit ange­wie­sen.
Ja, denn für uns ist klar: Glei­che Arbeit muss auch gleich bezahlt wer­den. Wo das noch nicht ein­heit­lich gere­gelt ist, muss drin­gend nach­ge­bes­sert wer­den.

13. “Sollen die Hochschulen durch Etablierung von studentischen Begegnungsräumen ein zentralerer Bestandteil des Studierendenlebens werden?”

Das ist eine Fra­ge, die jede Hoch­schu­le in enger Zusam­men­ar­beit mit den loka­len Gege­ben­hei­ten in Abstim­mung mit dem Stu­die­ren­den­werk ent­schei­den soll­ten.
Der Aus­tausch mit ande­ren Stu­die­ren­den ist zen­tra­ler Bestand­teil des Stu­di­ums, dient dem Fort­kom­men im Stu­di­um, der Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung und vor allem unse­ren sozia­len Bedürf­nis­sen. Unse­re Hoch­schu­len sol­len Orte der Begeg­nung sein, an denen gemein­sam gelernt, dis­ku­tiert und auch gefei­ert wird. Dafür braucht es mehr offe­ne Orte, die das ermög­li­chen.
Hoch­schu­len sind nicht mehr nur Lehr- und For­schungs­ein­rich­tun­gen und Foren des wis­sen­schaft­li­chen Aus­tau­sches, sie müs­sen sich viel­mehr auch als sozia­ler Anlauf­punkt und Lebens­raum von Stu­die­ren­den, als Zen­trum des sozia­len Aus­tau­sches und der Koope­ra­ti­on ver­ste­hen. Inso­fern hal­ten wir Biblio­the­ken, Lern- und Arbeits­räu­me, aber auch Cafe­te­ri­en und Men­sen sowie wei­te­re stu­den­ti­sche Begeg­nungs­räu­me für zen­tral, wenn es dar­um geht, Stu­die­ren­den an Bay­erns Hoch­schu­len neben exzel­len­ter Leh­re auch mög­lichst opti­ma­le Stu­di­en­be­din­gun­gen bereit­zu­stel­len. Denn gera­de eine gute sozia­le Infra­struk­tur schafft Begeg­nun­gen und ermög­licht Zusam­men­halt und gegen­sei­ti­ge Unter­stüt­zung, was sich wie­der­um nicht nur posi­tiv auf das Ler­nen, son­dern auch auf psy­chi­sche Gesund­heit, Moti­va­ti­on und Resi­li­enz der jun­gen Men­schen aus­wir­ken kann.
Nein, Stu­den­ten haben genug Mög­lich­kei­ten im Umfeld der Uni­ver­si­tä­ten, in den Stu­den­ten­wohn­hei­men, den Knei­pen, etc. stu­den­ti­sche Begeg­nun­gen zu ermög­li­chen.
Wir unter­stüt­zen die Initia­ti­ven von Stu­die­ren­den bei der Eta­blie­rung von stu­den­ti­schen Begeg­nungs­räu­men. Die Hoch­schu­len haben das Recht der Selbst­ver­wal­tung und soll­ten die­se Initia­ti­ven prü­fen und umset­zen.

Ja, der Hoch­schul-Cam­pus soll­te ein Ort sein, an dem sich die Stu­die­ren­den gern auf­hal­ten und die Mög­lich­keit haben, Kon­tak­te zu knüp­fen. Vie­le Hoch­schu­len haben dazu bereits Kon­zep­te umge­setzt, bei­spiels­wei­se in Form der Stu­di­T­UM. Inwie­fern dies an ande­ren Hoch­schu­len mög­lich ist, muss am Ein­zel­fall geprüft wer­den.

14. “Sollen Verpflegungsangebote der Studierendenwerke aus regionalem und biologischem Anbau mit zusätzlichen Haushaltsmitteln bezuschusst werden, damit diese für alle Studierenden günstig verfügbar sind?”

Eine sol­che Rege­lung könn­te zu mehr Büro­kra­tie füh­ren. Wir for­dern gene­rell die Sen­kung der Mehr­wert­steu­er auf regio­na­le Lebens­mit­tel.

Wir Grü­ne wol­len lang­fris­tig 100 % bio­lo­gi­sche Ver­sor­gung in der Gemein­schafts­ver­pfle­gung errei­chen, als Zwi­schen­schritt soll bis 2025 50 % der Ver­pfle­gung in staat­li­chen Kan­ti­nen bio sein. Dafür wol­len wir die Stu­die­ren­den­wer­ke stär­ken, um die­se Zie­le umset­zen zu kön­nen.

Soweit mög­lich bezie­hen die Stu­die­ren­den­wer­ke in Bay­ern ihre Lebens­mit­tel aus der Regi­on Bay­ern. Beson­ders beim sai­so­na­len Obst und Gemü­se wird bei­spiels­wei­se auf ent­spre­chend kur­ze Lie­fer­we­ge geach­tet. Um den Stu­die­ren­den eine gro­ße Viel­falt, Ver­füg­bar­keit sowie mode­ra­te Prei­se gewähr­leis­ten möch­ten, ist es lei­der noch nicht mög­lich, die Lebens­mit­tel aus­schließ­lich aus regio­na­lem und bio­lo­gi­schem Anbau zu bezie­hen. Das liegt zum Teil auch dar­an, dass die Lie­fe­ran­ten nicht die für die Gemein­schafts­ver­pfle­gung benö­tig­ten Men­gen auf­brin­gen kön­nen. Die Stu­die­ren­den­wer­ke arbei­ten aber lau­fend dar­an, den Anteil an regio­nal und bio­lo­gisch erzeug­ten Lebens­mit­teln zu erhö­hen. Den baye­ri­schen Stu­die­ren­den­wer­ken wer­den zur Durch­füh­rung ihrer Auf­ga­ben Zuschüs­se gewährt, die­se Zuschüs­se wur­den in den ver­gan­ge­nen Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich erhöht. Die­se Erhö­hun­gen sind aus unse­rer Sicht not­wen­dig und erfreu­lich, auch wenn natür­lich ein Mehr an Mit­teln, gera­de wenn es um Bil­dung geht, immer wün­schens­wert wäre. Ger­ne wer­den wir uns daher auch in den kom­men­den Jah­ren für eine höhe­re Bezu­schus­sung der Stu­die­ren­den­wer­ke ein­set­zen. Gleich­zei­tig liegt aber die kon­kre­te Mit­tel­ver­wen­dung und deren Ver­tei­lung auf die ver­schie­de­nen Auf­ga­ben­ge­bie­te in der Ver­ant­wor­tung der Stu­die­ren­den­wer­ke selbst.
Nein, die Kos­ten für die­se Art der Ver­kös­ti­gung ist nicht finan­zier­bar.
Die Stu­den­ten­wer­ke lei­den in ganz Bay­ern unter einer enor­men Unter­fi­nan­zie­rung. Die Finan­zie­rung aller Ser­vice- und Bera­tungs­an­ge­bo­te der Stu­die­ren­den­wer­ke muss ent­schie­den ver­bes­sert wer­den, um so z.B. auch ihre Gas­tro­no­mie-Ange­bo­te um Bio­pro­duk­te erwei­tern zu kön­nen.
Ja, eine gesun­de und aus­ge­wo­ge­ne Ernäh­rung soll­te allen Stu­die­ren­den unab­hän­gig von ihrem fami­liä­ren (und finan­zi­el­len) Hin­ter­grund ermög­licht wer­den. Wir for­dern die Ein­füh­rung eines Glo­bal­bud­gets, mit dem die Hoch­schu­len ent­spre­chend ihrer jewei­li­gen Bedürf­nis­se frei wirt­schaf­ten kön­nen.

15. “Soll das 29€-Ticket für Studierende für die nächsten 5 Jahre preisstabil bleiben?”

Das Deutsch­land­ti­cket gilt ab dem 1. Sep­tem­ber 2023 für Aus­zu­bil­den­de, Stu­die­ren­de und Frei­wil­li­gen­dienst­leis­ten­de ermä­ßigt für 29 Euro.
Wir Grü­ne set­zen uns seit Lan­gem für ein bezahl­ba­res, bay­ern­wei­tes Semes­ter­ti­cket ein. Die ange­kün­dig­te Ein­füh­rung eines 29 Euro-Tickets für Stu­die­ren­de ist ein Schritt dahin. Dabei muss das Ange­bot aber für die Stu­die­ren­den wei­ter­hin bezahl­bar blei­ben.
Aus unse­rer Sicht soll­te, das 29-Euro-Ticket für Stu­die­ren­de sowie wei­te­re Grup­pen, bei­spiels­wei­se auch Aus­zu­bil­den­de, preis­sta­bil blei­ben. Um das ver­güns­tig­te Ticket zu ermög­li­chen, leis­tet Bay­ern bereits heu­te erheb­li­che Zuschüs­se zum Deutsch­land­ti­cket des Bun­des. Damit die­se Ver­güns­ti­gung bzw. ein Preis von 29 Euro bei­be­hal­ten wer­den kann, ist es aber wich­tig, dass auch das Deutsch­land­ti­cket auf Bun­des­ebe­ne wei­ter­hin preis­sta­bil bleibt.
Ja, wenn mög­lich soll­ten die 29€ in den nächs­ten Jah­ren fixiert blei­ben.
Die Bay­ern­SPD hat sich dafür ein­ge­setzt, dass in Bay­ern ein 29-Euro-Ticket für Stu­die­ren­de und Azu­bis schon im Som­mer­se­mes­ter 2023 ange­bo­ten wird. In Regie­rungs­ver­ant­wor­tung wer­den wir ein kos­ten­lo­ses Schüler*innen‑, Stu­die­ren­den- und Azu­bi-Ticket ein­füh­ren.
Eine Pro­gno­se zum aktu­el­len Zeit­punkt ist schwie­rig. Auch wenn es wün­schens­wert ist, dass der Preis sta­bil bleibt, ist dies von ver­schie­de­nen Fak­to­ren abhän­gig und kann nicht garan­tiert wer­den.

16. “Soll die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgebaut werden?”

Auf die­sem Weg müs­sen wir wei­ter vor­an­schrei­ten: Bay­ern unter­stützt seit Jah­ren die Schaf­fung und den Erhalt von Wohn­raum für Stu­die­ren­de mit erheb­li­chen För­der­mit­teln. In die Stu­den­ten­wohn­raum­för­de­rung hat der Frei­staat in den letz­ten zehn Jah­ren rund 325 Mil­lio­nen Euro inves­tiert. Damit konn­ten mehr als 10.000 bezahl­ba­re Wohn­plät­ze geschaf­fen und erhal­ten wer­den. Die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel wer­den dabei ent­spre­chend dem jewei­li­gen Bedarf vor Ort ein­ge­setzt. Für 2023 sind bereits umfang­rei­che Neu­bau- und Sanie­rungs­maß­nah­men in nahe­zu allen baye­ri­schen Hoch­schul­or­ten vor­an­ge­mel­det. In Bay­ern wird der­zeit die bestehen­de Richt­li­nie für die För­de­rung von Wohn­raum für Stu­die­ren­de über­ar­bei­tet, damit sich auch für pri­va­te Inves­to­ren der Bau von Stu­die­ren­den­woh­nun­gen künf­tig mehr lohnt. Neben den baye­ri­schen Stu­den­ten­wer­ken, kirch­li­chen oder sozia­len Pro­jekt­trä­gern kön­nen bereits heu­te pri­va­te Inves­to­ren geför­dert wer­den. Mit dem Bund-Län­der-Pro­gramm „Jun­ges Woh­nen“ stellt der Bund für die Schaf­fung und den Erhalt von Wohn­heim­plät­zen für Stu­die­ren­de und Aus­zu­bil­den­de erst­mals im Rah­men eines Son­der­pro­gramms Mit­tel in Höhe von 500 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Auf Bay­ern ent­fal­len ent­spre­chend dem König­stei­ner Schlüs­sel davon rund 77 Mil­lio­nen Euro.
Die Wohn­heim­quo­te in Bay­ern ist lei­der seit ca. 20 Jah­ren im frei­en Fall. Wäh­rend wir 2001 noch bei etwa 15 Pro­zent lagen, kom­men heu­te nur noch 9 Pro­zent der Stu­die­ren­den zu irgend­ei­nem Zeit­punkt ihres Stu­di­ums ein­mal in den Genuss eines öffent­lich geför­der­ten Wohn­heim­plat­zes. Wir Grü­ne wer­den daher deut­lich mehr Gel­der als bis­her in den stu­den­ti­schen Woh­nungs­bau inves­tie­ren – als sozia­le Flan­kie­rung für Stu­die­ren­de mit wenig Geld und auch des­we­gen, weil wir damit den Miet­markt ins­ge­samt ent­las­ten. Wir haben daher in den letz­ten Haus­halts­be­ra­tun­gen bean­tragt, die Stu­die­ren­den­wer­ke bes­ser aus­zu­stat­ten, damit das Stu­di­um nicht vom Geld­beu­tel abhängt und damit die Miet­si­tua­ti­on vor Ort in den Stu­di­en­städ­ten end­lich ent­las­tet wird. Kon­kret for­dern wir 30 Mil­lio­nen Euro pro Jahr mehr, die den Stu­die­ren­den­wer­ken als Eigen­mit­tel für den Wohn­heim­bau und für den Aus­bau der psy­cho­so­zia­len Bera­tung zur Ver­fü­gung ste­hen sol­len. Dar­über hin­aus for­dern wir Grü­ne seit Lan­gem eine Auf­sto­ckung der staat­li­chen Wohn­raum­för­de­rung, aus der auch die Stu­die­ren­den­wer­ke För­der­mit­tel bezie­hen. Zudem spre­chen wir uns dafür aus, dass die staat­li­che Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft Bay­ern­Heim dau­er­haft in die Schaf­fung und Erhalt von bezahl­ba­rem Stu­die­ren­den­wohn­raum ein­steigt. Dies hat die Staats­re­gie­rung zwar bereits letz­ten Herbst in Aus­sicht gestellt, getan hat sich bis­lang lei­der nichts
Bay­ern ist ohne Zwei­fel ein attrak­ti­ver Hoch­schul­stand­ort, der sich durch viel­fäl­ti­ge Spit­zen­leis­tun­gen in Wis­sen­schaft und For­schung sowie durch ein brei­tes Lehr­an­ge­bot aller Hoch­schu­len aus­zeich­net. Auf­grund die­ser her­vor­ra­gen­den Arbeit der baye­ri­schen Hoch­schu­len kom­men Stu­die­ren­de aus der gan­zen Welt nach Bay­ern, um hier ihr Stu­di­um zu absol­vie­ren. Aller­dings stellt die Woh­nungs­su­che natio­na­le sowie inter­na­tio­na­le Stu­die­ren­de häu­fig vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Der Wohn­raum ins­be­son­de­re in Mün­chen, aber auch in vie­len ande­ren baye­ri­schen Hoch­schul­städ­ten wird zuneh­mend teu­rer und knap­per. Aus die­sem Grund sind vie­le Stu­den­tin­nen und Stu­den­ten auf der Suche nach preis­güns­ti­gen und finan­zier­ba­ren Woh­nun­gen. Trotz finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung, z. B. durch BAföG oder durch zusätz­li­che Ein­nah­men auf­grund eines Neben­jobs, sind die Mie­ten für vie­le Stu­die­ren­de in den baye­ri­schen Stu­den­ten­städ­ten nur schwer finan­zier­bar. Nicht zuletzt aus die­sem Grund haben wir uns erst kürz­lich wie­der dafür ein­ge­setzt, dass Mög­lich­kei­ten geprüft wer­den, wie bei­spiels­wei­se durch die Bay­ern­Heim zusätz­li­che Wohn­heim­plät­ze für Stu­die­ren­de, ins­be­son­de­re in den baye­ri­schen Metro­pol­re­gio­nen und aus dem Immo­bi­li­en­be­stand der Immo­bi­li­en Frei­staat Bay­ern zeit­nah geschaf­fen wer­den kön­nen.
Ja, spe­zi­ell in Bay­ern sind die Mie­ten für Stu­den­ten exor­bi­tant hoch. Wei­te­rer Aus­bau der Stu­den­ten­woh­nun­gen ist unab­ding­bar.
Ja. Wir tre­ten für eine deut­li­che Erhö­hung des Wohn­raums für Stu­die­ren­de ein: die bis­he­ri­gen Mit­tel hier­für wer­den wir ver­dop­peln. Die Zahl der Stu­die­ren­den in Bay­ern hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren noch­mals zuge­nom­men. Gleich­zei­tig hat sich die Unter­brin­gungs­quo­te von Stu­die­ren­den in geför­der­ten Stu­die­ren­den­woh­nun­gen immer wei­ter ver­schlech­tert.
Ja, das Feh­len von bezahl­ba­rem Wohn­raum darf kein Hin­der­nis sein, an einer bestimm­ten Hoch­schu­le ein Stu­di­um auf­zu­neh­men. Bezahl­ba­rer Wohn­raum muss mas­siv aus­ge­baut wer­den.

Nachhaltigkeit

17. “Sollen Hochschulen verpflichtet sein, eine:n Umweltmanager:in zu beschäftigen?”

Nach­hal­tig­keit ist eine zen­tra­le Auf­ga­be der Universitäten/ Hoch­schu­len. Im neu­en Bay­HIG sind die­se in Art. 2 Absatz 7 auf den Erhalt der natür­li­chen Lebens­grund­la­gen und der Bio­di­ver­si­tät, dem Kli­ma­schutz und der Bil­dung für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung ver­pflich­tet wor­den. Wie die­se Ver­pflich­tung umge­setzt wird, liegt in der Eigen­ver­ant­wor­tung der Hoch­schu­len und damit auch die Fra­ge, ob das Umwelt­ma­nage­ment mit der Anstel­lung haupt­amt­li­cher Umwelt­ma­na­ger oder mit bestehen­dem Per­so­nal am bes­ten orga­ni­siert wer­den kann, und wie die Fra­ge, wie sie am bes­ten den Zie­len der Kli­ma­neu­tra­li­tät nach­kom­men.

Unser grü­ner Ent­wurf für ein Hoch­schul­frei­heits­ge­setz für Bay­ern möch­te ein auf Nach­hal­tig­keit basie­ren­des Qua­li­täts­si­che­rungs­sys­tem sowie regel­mä­ßi­ge Nach­hal­tig­keits­be­rich­te ein­füh­ren. Dazu bedür­fen die Hoch­schu­len auch der not­wen­di­gen per­so­nel­len Res­sour­cen.
Die nach­hal­ti­ge Gestal­tung der Hoch­schu­len in Bay­ern ist uns FREIEN WÄHLERN ein zen­tra­les Anlie­gen. So ste­hen die Hoch­schu­len in der Ver­ant­wor­tung, Nach­hal­tig­keit im Sin­ne des Who­le-Insti­tu­ti­on Approach als Leit­prin­zip in allen Berei­chen des Hoch­schul­le­bens – Leh­re, For­schung, Betrieb, Gover­nan­ce und Trans­fer – zu inte­grie­ren, denn eine nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung erfor­dert aus unse­rer Sicht die struk­tu­rel­le und ope­ra­ti­ve Inte­gra­ti­on in alle Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren der Hoch­schu­len. Denn nur wenn Nach­hal­tig­keit als geleb­tes Prin­zip an den Hoch­schu­len ver­stan­den wird, kön­nen auch Stu­die­ren­de befä­higt wer­den, dass sie aktiv am gesell­schaft­li­chen Gesche­hen teil­ha­ben (Par­ti­zi­pa­ti­on) und es mit­ge­stal­ten kön­nen (Gestal­tungs­kom­pe­tenz). Um die­ser umfas­sen­den Auf­ga­be gerecht zu wer­den, bie­tet es sich auch für Hoch­schu­len an, eine kon­kre­te Ansprech­per­son zu haben, die Nach­hal­tig­keits­maß­nah­men koor­di­niert, beglei­tet und gemein­sam mit Stu­die­ren­den und Hoch­schul­per­so­nal fort­ent­wi­ckelt. Auch wenn wir hin­sicht­lich der Umset­zung weni­ger auf eine Ver­pflich­tung für bestimm­te For­men der Umset­zung set­zen und den Hoch­schu­len eigen­ver­ant­wort­lich Gestal­tungs­spiel­räu­me über­las­sen möch­ten, um unter­schied­li­che Bedar­fe und Schwer­punk­te ent­spre­chend der Bedar­fe und Gege­ben­hei­ten vor Ort berück­sich­ti­gen zu kön­nen, hal­ten wir es den­noch für sinn­voll und wün­schens­wert, bei­spiels­wei­se ana­log zu den Schu­len eine Koor­di­nie­rungs­grup­pe für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung ein­zu­rich­ten und ggf. auch eine Per­son als Beauf­trag­ten für die­se Auf­ga­be zu benen­nen. Nicht zuletzt sind die Hoch­schu­len gesetz­lich auch ver­pflich­tet, die­ser wich­ti­gen Auf­ga­be nach­zu­kom­men. So heißt es im Baye­ri­schen Hoch­schul­in­no­va­ti­ons­ge­setz in Art. 2 „Die Hoch­schu­len sind dem Erhalt der natür­li­chen Lebens­grund­la­gen und der Bio­di­ver­si­tät, dem Kli­ma­schutz und der Bil­dung für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung ver­pflich­tet. Sie hal­ten bei der Erfül­lung ihrer Auf­ga­ben ethi­sche Grund­sät­ze ein.“
Nein, der wirt­schaft­li­che Ein­satz von Res­sour­cen ver­steht sich von selbst. Die Beschaf­fung, die Haus­tech­nik und ande­re Abtei­lun­gen kön­nen selb­stän­dig, den Schutz der natür­li­chen Lebens­grund­la­gen bei ihrer Arbeit berück­sich­ti­gen. Eine eige­ne Stel­le ist hier­für nicht nötig.
Für die Erar­bei­tung eines Kli­ma­schutz­kon­zep­tes, den Auf­bau eines Ener­gie­ma­nage­ment­sys­tems etc. stel­len eini­ge Hoch­schu­len bereits Umwelt‑, Kli­ma­schutz- oder Energiemanager*innen ein. Für die­se kom­ple­xe Auf­ga­be soll­ten Expert*innen beauf­tragt bzw. eine ver­ant­wort­li­che Per­son mit Lei­tungs­funk­ti­on benannt wer­den.
Ja, wir set­zen uns dafür ein, die Posi­ti­on eines bzw. einer Nach­hal­tig­keits­be­auf­trag­ten zu schaf­fen. Das The­ma Nach­hal­tig­keit muss in unser aller Wahr­neh­mung noch prä­sen­ter wer­den. Im Bereich von For­schung und Leh­re hof­fen wir, dies durch stär­ke­re Bericht­erstat­tung an den Uni­ver­si­tä­ten zu errei­chen.

18. “Sollen Hochschulen ab 2025 ausschließlich Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen, um das Ziel der Klimaneutralität von Hochschulen bis 2030 erfüllen zu können?”

Nach­hal­tig­keit ist eine zen­tra­le Auf­ga­be der Universitäten/ Hoch­schu­len. Im neu­en Bay­HIG sind die­se in Art. 2 Absatz 7 auf den Erhalt der natür­li­chen Lebens­grund­la­gen und der Bio­di­ver­si­tät, dem Kli­ma­schutz und der Bil­dung für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung ver­pflich­tet wor­den. Wie die­se Ver­pflich­tung umge­setzt wird, liegt in der Eigen­ver­ant­wor­tung der Hoch­schu­len und damit auch die Fra­ge, ob das Umwelt­ma­nage­ment mit der Anstel­lung haupt­amt­li­cher Umwelt­ma­na­ger oder mit bestehen­dem Per­so­nal am bes­ten orga­ni­siert wer­den kann, und wie die Fra­ge, wie sie am bes­ten den Zie­len der Kli­ma­neu­tra­li­tät nach­kom­men.
Die baye­ri­schen staat­li­chen Hoch­schu­len stel­len den größ­ten staat­li­chen Gebäu­de­be­stand in Bay­ern dar. Wenn wir als Frei­staat beim The­ma Kli­ma­schutz vor­wärts­kom­men wol­len, kön­nen wir die Hoch­schu­len nicht außen vor las­sen, wie es das Baye­ri­sche Kli­ma­schutz­ge­setz tut. Die Hoch­schu­len sol­len daher bis 2030, bes­ser noch bis 2028, kli­ma­neu­tral wer­den. Dazu wer­den wir sie ins­be­son­de­re in den Berei­chen Hoch­schul­bau, Bau­un­ter­halt, Beschaf­fung und Betrieb in der Umset­zung von Kli­ma­neu­tra­li­tät und Nach­hal­tig­keit unter­stüt­zen.
Wir ver­wei­sen auf unse­re Ant­wort zu Fra­ge 17. Es steht in der Ver­ant­wor­tung der Hoch­schu­len, wie Kli­ma­neu­tra­li­tät zu errei­chen ist.
Nein, wir leh­nen die Ideo­lo­gie der Kli­ma­neu­tra­li­tät ab. Selbst­ver­ständ­lich soll Ener­gie ein­ge­spart wer­den. Der aus­schließ­li­che Ein­satz erneu­er­ba­rer Ener­gien hat schäd­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Umwelt; durch die teu­re Beschaf­fung feh­len Mit­tel für For­schung und Leh­re.
Mit Blick auf die Pro­duk­ti­on von Strom und Wär­me setzt sich die SPD ins­ge­samt für einen mas­si­ven und beschleu­nig­ten Aus­bau der Erneu­er­ba­ren Ener­gien ein. Der Staat hat eine Vor­bild­funk­ti­on beim Kli­ma­schutz und muss daher auch die Hoch­schu­len beim Errei­chen der Kli­ma­neu­tra­li­tät – nicht zuletzt durch finan­zi­el­le Mit­tel und För­der­pro­gram­me – unter­stüt­zen. Vie­le Uni­ver­si­tä­ten haben sich bereits auf den Weg gemacht und sich ehr­gei­zi­ge Zie­le mit Blick auf die Kli­ma­neu­tra­li­tät gesetzt. Dies begrü­ßen wir aus­drück­lich.

Wir set­zen uns dafür ein, dass der ein­ge­schla­ge­ne Weg der Kli­ma­neu­tra­li­tät auch an Hoch­schu­len ent­schlos­sen vor­an­ge­trie­ben wird. Ein Umstieg auf nach­hal­ti­ge Ener­gie­quel­len soll vor­ge­nom­men wer­den, wo immer es umsetz­bar ist.

19. “Soll, wie in anderen Bundesländern, eine unabhängige BAföG-Beratung durch die Studierendenvertretungen angeboten werden?”

Dies soll­te eine freie Ent­schei­dung der Stu­di­en­ver­tre­tun­gen vor Ort sein.
Lei­der wur­den die selbst­ver­wal­te­ten Ver­fass­ten Stu­die­ren­den­schaf­ten, die in ande­ren Bun­des­län­dern sol­che Bera­tungs­an­ge­bo­te machen, in Bay­ern 1974 aus ideo­lo­gi­schen Grün­den abge­schafft. Wir wer­den die Ver­fass­ten Stu­die­ren­den­schaf­ten, die eine unab­hän­gi­ge BAföG-Bera­tung anbie­ten kön­nen, in Bay­ern wie­der ein­füh­ren.
Eine qua­li­fi­zier­te BAföG-Bera­tung vor Ort erhal­ten die Stu­die­ren­den durch die zustän­di­gen Ämter für Aus­bil­dungs­för­de­rung und die Stu­die­ren­den­wer­ke. So kön­nen sich Stu­die­ren­de bereits heu­te an die BAföG-Ser­vice-Zen­tren wen­den und sich dort bei all­ge­mei­nen Fra­gen zum BAföG, bezüg­lich der Unter­stüt­zung beim Aus­fül­len von Anträ­gen oder mit kon­kre­ten Fra­gen zu bereits gestell­ten Anträ­gen an die Sach­be­ar­bei­te­rin­nen und Sach­be­ar­bei­ter wen­den. Wich­ti­ger als der Aus­bau zusätz­li­cher Bera­tungs­an­ge­bo­te sind aus unse­rer Sicht die Ver­ein­fa­chung, Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung und umfas­sen­de Digi­ta­li­sie­rung der Antrags­ver­fah­ren – Fak­to­ren, die letzt­lich einen wesent­li­chen Bei­trag dazu leis­ten könn­ten, um Stu­die­ren­den die BAföG-Bean­tra­gung erheb­lich zu erleich­tern.
Ja, die gute Arbeit in den BAföG-Ämtern könn­te durch die unab­hän­gi­ge Bera­tung bei den Stu­den­ten­ver­tre­tun­gen ergänzt wer­den.
Ja, wir set­zen uns dafür ein, dass das BAföG-Sys­tem gänz­lich über­ar­bei­tet und kom­plett eltern­un­ab­hän­gig wird. Zusam­men mit dem BAföG müs­sen auch die Bera­tungs­mög­lich-kei­ten erneu­ert wer­den.

20. “Sollen Studierende, die sich neben dem Studium an der Hochschule ehrenamtlich engagieren finanziell unterstützt werden?”

Dies hängt von jewei­li­gen Enga­ge­ment (von wem, in wel­cher Höhe etc.) ab, das unter­stützt wer­den soll.
Die Gewäh­rung von Sit­zungs­gel­dern kann Stu­die­ren­de ent­las­ten, die ihr Stu­di­um durch einen Neben­job finan­zie­ren müs­sen und ansons­ten zeit­lich zu ein­ge­schränkt sind, sich in der aka­de­mi­schen Selbst­ver­wal­tung ein­zu­brin­gen. Weder Stu­di­um noch ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment soll­ten vom Geld­beu­tel abhän­gig sein.
Wenn Stu­die­ren­de frei­wil­lig Ver­ant­wor­tung über­neh­men, Gutes tun und sich für ande­re ein­set­zen, soll­te die­ses Enga­ge­ment auch ent­spre­chen­de Wert­schät­zung erfah­ren. Denn unse­re Demo­kra­tie lebt davon, dass sich Men­schen für Ande­re ein­brin­gen und sich frei­wil­lig enga­gie­ren. Inso­fern begrü­ßen wir es auch sehr, wenn bei­spiels­wei­se die Zukunfts­stif­tung Ehren­amt Bay­ern den frei­wil­li­gen Hel­fern und ehren­amt­li­chen Initia­ti­ven vor Ort das Bür­ger­schaft­li­che Enga­ge­ment erleich­tert, die Ein­satz­be­reit­schaft, Inno­va­ti­ons­kraft und Krea­ti­vi­tät von Men­schen im Ehren­amt sicht­bar macht und die ver­schie­de­nen Initia­ti­ven, Orga­ni­sa­tio­nen und Ver­ei­ne för­dert, die durch ehren­amt­li­chen Ein­satz und mit zukunfts­wei­sen­den Kon­zep­ten oder Ideen das Gemein­wohl nach­hal­tig stär­ken und unter­stüt­zen. Inwie­weit, in wel­cher kon­kre­ten Form und über wen sich eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung der ehren­amt­li­chen Stu­die­ren­den – unab­hän­gig von bestehen­den Ver­güns­ti­gun­gen wie bei­spiels­wei­se der Baye­ri­schen Ehren­amts­kar­te – struk­tu­rell orga­ni­sie­ren lie­ße, müss­te aller­dings anhand kon­kre­ter Vor­schlä­ge geprüft wer­den.
Nein, Ehren­äm­ter soll­ten nicht aus finan­zi­el­len Beweg­grün­den aus­ge­übt wer­den. Ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment bedeu­tet selbst­lo­ses Enga­ge­ment für ande­re und setzt eine geis­ti­ge Hal­tung vor­aus. Wenn schon jun­ge Men­schen Ehren­äm­ter nur wegen des Gel­des über­neh­men, wer­den sie es auch im spä­te­ren Leben nicht anders hand­ha­ben. Die Bereit­schaft zum Ehren­amt muß auf nicht­fi­nan­zi­el­len Inter­es­sen basie­ren.
Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment ist für die Bay­ern­SPD eine unver­zicht­ba­re Stüt­ze unse­rer Gesell­schaft. Drin­gen­der Hand­lungs­be­darf besteht für uns bei den Aner­ken­nungs­for­men, die sich nicht in Urkun­den und Ehren­ab­zei­chen erschöp­fen dürf­ten. Wir wer­den daher hand­fes­te Vor­tei­le für die Helfer*innen bie­ten, wie etwa Preis­nach­läs­se im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr oder beim Besuch staat­li­cher und kom­mu­na­ler Kul­tur­ein­rich­tun­gen.
Nein, anstatt einer direk­ten finan­zi­el­len Unter­stüt­zung für ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment schla­gen wir aller­dings vor, Aus­gleichs­pro­gram­me in Form von Ver­güns­ti­gun­gen, wie sie z.B. in Form der Ehren­amts­kar­te exis­tiert, stär­ker aus­zu­bau­en. Auch soll ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment als Stu­di­en­leis­tung in Form von ECTS-Punk­ten ange­rech­net wer­den kön-nen.

21. “Soll ein erheblicher Teil der Finanzierung der Hochschulen durch externe Geldmittel (Drittmittel) gedeckt werden?”

Die Grund­fi­nan­zie­rung der Hoch­schu­len ist in den ver­gan­ge­nen Jah­ren für die baye­ri­schen Hoch­schu­len erheb­lich gewach­sen. Dies erfolg­te vor allem durch die hohen Sum­men, die durch die baye­ri­sche High­tech Agen­da an die Hoch­schu­len geflos­sen sind. Hohe Dritt­mit­tel­quo­ten, die die baye­ri­schen Hoch­schu­len im Ver­gleich mit ande­ren Bun­des­län­dern auf­wei­sen und die oft in einem wett­be­werb­li­chen Ver­fah­ren errun­gen wur­den, sind immer ein Aus­weis für die For­schungs­stär­ke unse­rer For­sche­rin­nen und For­scher. Dritt­mit­tel kön­nen Grund­fi­nan­zie­rung nie erset­zen und das will auch nie­mand.

Der Grund­fi­nan­zie­rungs­an­teil des Frei­staats an den staat­li­chen Hoch­schu­len ist in den ver­gan­ge­nen Jah­ren gegen­über Dritt- und Pro­jekt­mit­teln deut­lich zurück­ge­gan­gen. Weni­ger als jeder zwei­te Euro an den staat­li­chen Hoch­schu­len stammt aus der staat­li­chen Grund­fi­nan­zie­rung. Das führt dazu, dass Hoch­schu­len nicht mehr lang­fris­tig pla­nen kön­nen und dazu, dass immer mehr pre­kä­re Arbeits­ver­hält­nis­se in der Wis­sen­schaft ent­ste­hen. Dritt- und Pro­jekt­mit­tel kön­nen und dür­fen nicht die Grund­fi­nan­zie­rung erset­zen. Des­we­gen sor­gen wir Grü­ne für eine aus­kömm­li­che Grund­fi­nan­zie­rung durch den Frei­staat, die die Frei­heit der Hoch­schu­len gewähr­leis­tet. Eine gro­ße Säu­le der Hoch­schul­fi­nan­zie­rung sind inzwi­schen auch Bund-Län­der-Pak­te. Wir begrü­ßen prin­zi­pi­ell die Betei­li­gung des Bun­des an der Finan­zie­rung der Hoch­schu­len. Aller­dings fehlt uns bei der der­zei­ti­gen Aus­ge­stal­tung der Pak­te der Aspekt der finan­zi­el­len Nach­hal­tig­keit. Wir set­zen uns des­we­gen für eine Ver­ste­ti­gung die­ser Bund-Län­der-Pro­gram­me ein.
Die Ein­wer­bung von Dritt­mit­teln durch die baye­ri­schen Hoch­schu­len ist im Rah­men der gel­ten­den Geset­ze aus­drück­lich erwünscht und in der Regel sind sie ein guter Indi­ka­tor, um die Qua­li­tät von For­schung ein­zu­schät­zen. Gera­de bei Dritt­mit­teln der DFG durch­lau­fen die Pro­jek­te vor einer Bewil­li­gung einen stren­gen, mehr­stu­fi­gen Begut­ach­tungs­pro­zess und sind also ein Aus­weis der Güte von Idee und Umfeld. Zudem kön­nen die­se Mit­tel ins­be­son­de­re zur Stär­kung von Pro­fil­bil­dung und ent­spre­chen­den Leis­tungs­an­rei­zen ver­wen­det wer­den. Klar ist aber auch, dass Zuwen­dun­gen an Hoch­schu­len nicht in Abhän­gig­keit von Umsatz­ge­schäf­ten erfol­gen dür­fen. Und eben­so klar ist, sie dür­fen ins­be­son­de­re nicht ange­nom­men wer­den, wenn damit Ein­fluss auf Beschaf­fungs­ent­schei­dun­gen der Hoch­schu­le genom­men wer­den soll (sog. Tren­nungs­prin­zip). Zudem ent­bin­det die Ver­füg­bar­keit von Dritt­mit­teln aus unse­rer Sicht die Staats­re­gie­rung und ins­be­son­de­re das Staats­mi­nis­te­ri­um für Wis­sen­schaft und Kunst eben gera­de nicht von der ganz wesent­li­chen Auf­ga­be, die Mit­tel für eine gute Grund­aus­stat­tung bzw. Grund­fi­nan­zie­rung der Hoch­schu­len bereit­zu­stel­len.
Nein, wir set­zen uns für maxi­ma­le Trans­pa­renz bei der Ein­wer­bung von Dritt­mit­teln ein. Der Steu­er­zah­ler hat ein Recht dar­auf zu wis­sen, wie die Finan­zie­rung von Dritt­mit­teln Ein­fluß auf die For­schung nimmt. For­schungs­er­geb­nis­se müs­sen unter Wah­rung des Patent­schut­zes für die Wis­sen­schaft zugäng­lich blei­ben.
Wir set­zen uns dafür ein, eine soli­de Grund­fi­nan­zie­rung der Hoch­schu­len zu schaf­fen. Auf die­se Wei­se gewähr­leis­ten wir gute Leh­re und For­schung unab­hän­gig von Dritt­mit­tel-Wett­kämp­fen.
Dritt­mit­tel sind für uns neben der Grund­fi­nan­zie­rung ein zen­tra­les Ele­ment zur För­de­rung der wis­sen­schaft­li­chen Viel­falt an Hoch­schu­len. Es muss aller­dings sicher­ge­stellt wer­den, dass Exter­ne kei­nen unmit­tel­ba­ren Ein­fluss auf die Aus­rich­tung von Wis­sen­schaft und Leh­re sowie ins­be­son­de­re die Beru­fun­gen an die Hoch­schu­len neh­men.

22. “Soll ein Teil der Grundfinanzierung der Hochschulen an die Erfüllung von Zielen aus Zielvereinbarungen gekoppelt sein?”

Im neu­en Hoch­schul­ge­setz Art. 8 Stra­te­gi­sche Hoch­schul­steue­rung ist dies bereits gere­gelt. Gemäß die­ser Vor­schrift haben die baye­ri­schen Hoch­schu­len mit dem Frei­staat Ende Juni 2023 eine Rah­men­ver­ein­ba­rung geschlos­sen. Dar­in ver­pflich­tet sich der Frei­staat die Hoch­schu­len für die Lauf­zeit der Rah­men­ver­ein­ba­rung finan­zi­ell zu unter­stüt­zen, im Gegen­zug müs­sen die Hoch­schu­len Leis­tun­gen erbrin­gen, die in Ziel­ver­ein­ba­run­gen mit den ein­zel­nen Hoch­schu­len fest­ge­legt wer­den.
Die Grund­fi­nan­zie­rung dient ganz grund­le­gend der Auf­ga­ben­er­fül­lung der Hoch­schu­len und ist kein Steue­rungs­in­stru­ment. Dar­über­hin­aus­ge­hen­de Mit­tel kön­nen im Rah­men von Ziel­ver­ein­ba­run­gen der stra­te­gi­schen Hoch­schul­steue­rung die­nen, indem sie bestimm­te Ziel­vor­stel­lun­gen mit einer Finan­zie­rung hin­ter­le­gen bzw. finan­zi­ell beloh­nen.
Eine aus­rei­chen­de Grund­fi­nan­zie­rung kann wesent­lich dazu bei­tra­gen, pre­kä­re Arbeits­ver­hält­nis­se zu ver­hin­dern und die Qua­li­tät von Leh­re und For­schung an Bay­erns Hoch­schu­len zu sichern. Uns ist es dabei ein beson­de­res Anlie­gen, deut­lich mehr wis­sen­schaft­li­che Dau­er­stel­len zu schaf­fen und damit gera­de den aka­de­mi­schen Mit­tel­bau an den Hoch­schu­len zu stär­ken. Dabei könn­te sich die Bemes­sungs­grund­la­ge an der Zahl der jeweils fak­tisch Stu­die­ren­den und an einem sinn­vol­len Betreu­ungs­schlüs­sel ori­en­tie­ren. Zugleich sind wir aber auch der Mei­nung, dass Hoch­schu­len Ver­ant­wor­tung für ihr Stu­die­ren­de, aber auch die Gesell­schaft ins­ge­samt tra­gen. So befür­wor­ten wir auch ganz klar die im Hoch­schul­in­no­va­ti­ons­ge­setz fest­ge­leg­ten all­ge­mei­nen Auf­ga­ben und deren Kon­kre­ti­sie­rung in den Hoch­schul­rah­men­ver­ein­ba­run­gen wie För­de­rung von Inno­va­ti­ons­geist, Berufs­vor­be­rei­tung und Kar­rie­re­pla­nung, Inter­na­tio­na­li­sie­rung, Nach­wuchs­för­de­rung, Inklu­si­on und Chan­cen-gerech­tig­keit, sozia­le För­de­rung von Stu­die­ren­den und Aus­bau des Ange­bots von stu­den­ti­schem Wohn­raum, Schaf­fung fami­li­en­freund­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen oder aber För­de­rung von Bil­dung für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung und Kli­ma­schutz im Sin­ne eines Who­le-insti­tu­ti­on-approach. Auch erwar­ten wir von den Hoch­schu­len deren Ein­hal­tung und Erfül­lung. Inso­weit begrü­ßen wir es auch, dass die Finan­zie­rung die­ser Auf­ga­ben und ent­spre­chen­den Maß­nah­men sowohl aus Mit­teln der Grund­fi­nan­zie­rung als auch zusätz­lich aus Mit­teln des Stra­te­gie­fonds erfolgt. Dabei hal­ten wir die Kop­pe­lung der Mit­tel des Stra­te­gie­fonds an Ziel­ver­ein­ba­run­gen inner­halb der Hoch­schul­rah­men­ver­ein­ba­rung für rich­tig, da so Anrei­ze geschaf­fen wer­den kön­nen, sich als Hoch­schu­le in den genann­ten Berei­chen beson­ders zu enga­gie­ren. Eine Kop­pe­lung der Grund­fi­nan­zie­rung an Ziel­ver­ein­ba­run­gen haben wir dage­gen eher kri­tisch gese­hen. Aller­dings konn­ten wir den nun von der Staats­re­gie­rung beschlos­se­nen Schritt, dass Mit­tel im Umfang von 3 % der ver­füg­ba­ren Aus­ga­ben­an­sät­ze einer Hoch­schu­le ab dem Jahr 2026 gesperrt wer­den kön­nen, trotz unse­rer Vor­be­hal­te mit­ge­hen. Denn eine sol­che Sank­ti­on erfolgt nur, wenn eine Hoch­schu­le nicht ein­mal die ver­ein­bar­ten zeit­an­tei­li­gen Min­dest­an­for­de­run­gen erreicht hat, und dies auch nur unter der Bedin­gung, dass das Ver­feh­len selbst­ver­schul­det ist und zugleich nicht zu erwar­ten ist, dass das Errei­chen der Zie­le bis zum Ablauf des Hoch­schul­ver­trags zu erwar­ten ist. Und auch in die­sen Fäl­len wer­den die Mit­tel nicht ander­wei­tig ver­wen­det, son­dern kom­men der Ver­stär­kung der auf die jewei­li­ge Hoch­schul­art bezo­ge­nen Sam­mel­an­sät­ze zugu­te. Zugleich wird der Hoch­schu­le der zur Ver­stär­kung des Sam­mel­an­sat­zes her­an­ge­zo­ge­ne Betrag nach­träg­lich zur Ver­fü­gung gestellt, soweit die Hoch­schu­le im Abschluss­be­richt nach­weist, dass sie die Min­dest­an­for­de­run­gen bis Lauf­zeit­ende doch voll­stän­dig erreicht hat. Ins­ge­samt sehen wir eine Kop­pe­lung von Grund­fi­nan­zie­rung an Ziel­ver­ein­ba­run­gen daher nach wie vor kri­tisch und wer­den auch die wei­te­ren Ent­wick­lun­gen genau ver­fol­gen, aller­dings sind wir eben auch davon über­zeugt, dass die Bewerk­stel­li­gung der Min­dest­an­for­de­rung der Ziel­ver­ein­ba­run­gen schon des­halb not­wen­dig sind, um ein chan­cen­ge­rech­tes, nach­hal­ti­ges und sozia­les Hoch­schul­le­ben sowie die Qua­li­tät von Leh­re und For­schung zu sichern.
Nein, die Grund­fi­nan­zie­rung der Hoch­schu­len dient der Frei­heit von For­schung und Leh­re. Poli­ti­sche Ziel­vor­ga­ben für bestimm­te gesell­schaft­li­che oder sons­ti­ge Zwe­cke sind ein Ein­griff in die For­schungs­frei­heit.
Die Hoch­schu­len und Uni­ver­si­tä­ten sind seit Jah­ren unter­fi­nan­ziert und zuneh­mend gezwun­gen, immer stär­ker wett­be­werb­lich Dritt­mit­tel ein­zu­wer­ben. Nur mit einer deut­lich ver­bes­ser­ten Grund­fi­nan­zie­rung wer­den die Hoch­schu­len die neu­en Her­aus­for­de­run­gen wie Inter­na­tio­na­li­tät, Digi­ta­li­sie­rung, Qua­li­täts­ent­wick­lung und moder­nes Hoch­schul­ma­nage­ment bewäl­ti­gen kön­nen. Für die Erfül­lung von Ziel­vor­ga­ben soll­ten Mit­tel als Anreiz auf der Grund­la­ge leis­tungs- und belas­tungs­ori­en­tier­ter Kri­te­ri­en zuge­teilt wer­den.

Ja, Uni­ver­si­tä­ten sol­len prin­zi­pi­ell mög­lichst viel Frei­heit bekom­men. Aller­dings soll­te von
Sei­ten des Frei­staa­tes und des Bun­des auch ein Anreiz- und Sank­ti­ons­sys­tem über Ziel­vor­ga­ben
erfol­gen.

23. “Sollen Beratungsleistungen, insbesondere psychologische Beratung, weiterhin ausschließlich durch die Beiträge der Studierenden finanziert werden?”

Hier wird Sei­tens des Frei­staats Bay­ern eine neue Rege­lung ange­strebt.
Wir Grü­ne for­dern seit Lan­gem zusätz­li­che Mit­tel des Frei­staats für die Bera­tungs­tä­tig­keit der Stu­die­ren­den­wer­ke, unter ande­rem im psy­cho­lo­gi­schen und psycho-sozia­len Bereich. Wir wer­den die­se Mit­tel deut­lich auf­sto­cken, da wir hier einen gro­ßen Bedarf sehen.
Uns ist es wesent­li­ches Anlie­gen, dass Hoch­schu­len ihre Anstren­gun­gen fort­set­zen, die Stu­di­en­erfolgs­quo­te bei Erhal­tung des Leis­tungs­ni­veaus der Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten zu sichern. Hier­zu ist es einer­seits not­wen­dig, attrak­ti­ve Stu­di­en­be­din­gun­gen und die Stu­dier­bar­keit zu sichern, wozu aus unse­rer Sicht gera­de auch die Unter­stüt­zung der Stu­die­ren­den in sozia­len Belan­gen gehört. So ist es uns zen­tra­les Anlie­gen, die part­ner­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit von Hoch­schu­len und baye­ri­schen Stu­die­ren­den­wer­ken zu för­dern. Ins­be­son­de­re die Psy­cho­lo­gi­sche Bera­tung der Stu­den­ten­wer­ke ist dabei genau auf die stu­den­ti­schen Belan­ge zuge­schnit­ten, soll die posi­ti­ve per­sön­li­che Ent­wick­lung ansto­ßen und die Ent­ste­hung dau­er­haf­ter und schwer­wie­gen­der Pro­ble­me ver­hin­dern. Die Psy­cho­lo­gi­sche Bera­tung der Stu­den­ten­wer­ke ist vor­ran­gig prä­ven­tiv und res­sour­cen­ori­en­tiert aus­ge­rich­tet: Stu­die­ren­de wer­den unter ande­rem gezielt und metho­disch fun­diert dabei unter­stützt, funk­tio­na­le Pro­blem­lö­se­kom­pe­ten­zen und Hand­lungs­po­ten­zia­le zur Über­win­dung per­sön­li­cher und stu­di­en­be­zo­ge­ner Pro­ble­me und Stö­run­gen auf­zu­bau­en, ihre per­sön­li­chen Poten­zia­le wahr­zu­neh­men und opti­mal für ihr Stu­di­um ein­zu­set­zen. Zur Unter­stüt­zung die­ser so wesent­li­chen Auf­ga­ben, die von den Stu­die­ren­den­wer­ken geleis­tet wer­den, erhal­ten die­se einer­seits eine Per­so­nal- und Sach­kos­ten­er­stat­tung, ande­rer­seits auch staat­li­che Zuschüs­se zur Durch­füh­rung ihrer Auf­ga­ben. Die Mit­tel­an­sät­ze für die Baye­ri­schen Stu­die­ren­den­wer­ke sind in den ver­gan­ge­nen Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich gestie­gen, für 2023 sind allein von staat­li­cher Sei­te ins­ge­samt gut 28 Mil­lio­nen Euro ver­an­schlagt.
Nein, staat­li­che Ein­grif­fe und gesell­schaft­li­che Fehl­ent­wick­lun­gen (Coro­na­maß­nah­men, Kli­ma­hys­te­rie, Gen­der­ideo­lo­gie, Poli­ti­cal Cor­rect­ness usw.) schä­di­gen in immer grö­ße­rem Aus­maß die see­li­sche Gesund­heit jun­ger Men­schen. Die Belas­tun­gen sind daher viel­fäl­ti­ger als noch vor ein paar Jah­ren. Die psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Ange­bo­te soll­ten daher aus­ge­baut wer­den, damit jun­gen Men­schen früh­zei­tig und mög­lichst wirk­sam gehol­fen wer­den kann. Die finan­zi­el­len Mit­tel hier­für soll­te der Staat bereit­stel­len.
Wir unter­stüt­zen die For­de­rung der Stu­den­ten­wer­ke einer direk­ten Finan­zie­rung der Bera­tungs­an­ge­bo­te durch den Frei­staat. Die Zahl der jun­gen Män­ner und Frau­en, die psy­cho­lo­gi­sche Bera­tung und The­ra­pie bei den sechs baye­ri­schen Stu­den­ten­wer­ken suchen, steigt seit Jah­ren an. Inzwi­schen gibt es lan­ge War­te­zei­ten.
Nein, auf­grund des enorm hohen Bedarfs, auch infol­ge der Coro­na-Pan­de­mie, sehen wir von­sei­ten der Staats­re­gie­rung drin­gen­den Auf­hol­be­darf. Der Frei­staat muss in die­sem Be-reich drin­gend wei­te­re Stel­len schaf­fen.

24. “Soll die Finanzierung von bestehenden Projekten langfristig gesichert werden, auch wenn dadurch weniger neue Projekte geschaffen werden können?”

Mit dem Bay­HIG wer­den den Hoch­schu­len deut­lich mehr Frei­hei­ten für den Ein­satz von Res­sour­cen gege­ben. Wofür die Hoch­schu­len schluss­end­lich die Finanz­mit­tel ver­wen­den, obliegt, inner­halb des Rah­mens der Art. 8 des Bay­HIG gere­gel­ten stra­te­gi­schen Hoch­schul­steue­rung, den Hoch­schu­len selbst.
Wir wer­den den Grund­fi­nan­zie­rungs­an­teil staat­li­che Gel­der gegen­über dem Pro­jekt­mit­tel­an­teil deut­lich erhö­hen. Wir möch­ten weni­ger kurz­fris­ti­ge und finan­zi­ell wenig nach­hal­ti­ge Anschub­fi­nan­zie­run­gen, auf deren Fol­ge­kos­ten die Hoch­schu­len sit­zen blei­ben, und statt­des­sen mehr dau­er­haf­te Finan­zie­rung. Das betrifft natür­lich auch die Pro­jek­te im Ein­zel­nen, die län­ger­fris­tig gesi­chert und nicht auf den Schul­tern der Hoch­schu­len abge­la­den wer­den sol­len.
Pro­jekt­för­de­run­gen sind wich­tig für die Stär­kung von For­schung, Ent­wick­lung und Inno­va­ti­on. Uns ist aber auch klar, dass die zeit­li­chen Befris­tun­gen sol­cher För­de­run­gen häu­fig nicht den Umfang des Pro­jekts abde­cken kön­nen, sodass Mög­lich­kei­ten zu einer län­ger­fris­ti­gen Finan­zie­rung von Pro­jek­ten aus unse­rer Sicht erstre­bens­wert wären. Vor die­sem Hin­ter­grund begrü­ßen wir bei­spiels­wei­se auch die Bereit­stel­lung und Erhö­hung von Mit­teln wie durch den im Hoch­schul­in­no­va­ti­ons­ge­setz fest­ge­schrie­be­nen Stra­te­gie­fonds, um die Hoch­schu­len zu unter­stüt­zen, hoch­schul­in­di­vi­du­el­le Pro­jek­te und Koope­ra­tio­nen auf­zu­bau­en und als Part­ner und Inno­va­ti­ons­mo­to­ren für Wis­sen­schaft, Kunst, Wirt­schaft und Gesell­schaft bei der Bewäl­ti­gung von aktu­el­len gesell­schaft­li­chen Her­aus­for­de­run­gen wie der rapi­de vor­an­schrei­ten­den Digi­ta­li­sie­rung und des Kli­ma­wan­dels auf­zu­tre­ten. Ins­ge­samt wäre aus unse­rer Sicht eine län­ger­fris­ti­ge Finan­zie­rung von Pro­jek­ten wün­schens­wert, da so auch umfas­sen­de­re For­schungs­pro­jek­te und per­spek­ti­vi­sche Pla­nun­gen unter­stützt wer­den könn­ten. Zugleich könn­te so ver­hin­dert wer­den, dass Arbeits­res­sour­cen in gro­ßem Aus­maß durch Antrags­ver­fah­ren gebun­den wer­den, denn auch jeder nicht bewil­lig­te Antrag kos­tet Zeit und erzeugt Büro­kra­tie, und das häu­fig beson­ders bei den­je­ni­gen, die sich noch qua­li­fi­zie­ren müs­sen und eige­ne For­schungs­zie­le fin­den sol­len. So stim­men gera­de bei unab­hän­gi­ger För­de­rung die fak­ti­schen Pro­jekt­lauf­zei­ten sel­ten mit den zeit­li­chen Erfor­der­nis­sen der jewei­li­gen Qua­li­fi­zie­rungs­vor­ha­ben über­ein. Ande­rer­seits steht natür­lich fest, dass sich durch län­ge­re För­der­lauf­zei­ten auch die Zahl der geför­der­ten Pro­jek­te ver­rin­gern wür­de. Und gera­de sol­che zeit­lich befris­te­ten Koope­ra­ti­ons­pro­jek­te und der Aus­tausch ganz unter­schied­li­cher wis­sen­schaft­li­cher Dis­zi­pli­nen und über die Gren­zen von Insti­tu­tio­nen, Stand­or­ten oder Dis­zi­pli­nen hin­weg waren häu­fig Impuls­ge­ber von Erfin­dun­gen und Inno­va­ti­on und die­nen dar­über hin­aus immer auch der Schwer­punkt­set­zung und Struk­tur­bil­dung von wis­sen­schaft­li­chen Ein­rich­tun­gen auch in Hin­blick auf ganz aktu­el­le gesell­schaft­li­che Belan­ge. Inso­fern gilt es hier aus unse­rer Sicht, genau abzu­wä­gen, inwie­fern man För­de­run­gen auf Kos­ten eines zah­len­mä­ßig und fach­lich mög­lichst brei­ten Spek­trums an geför­der­ten Pro­jek­ten ver­län­gern möch­te und unter wel­chen kon­kre­ten Bedin­gun­gen lang­fris­ti­ge Finan­zie­run­gen von Pro­jek­ten erfol­gen kön­nen.
Ent­hal­tung, das soll­te im Ein­zel­fall abge­wo­gen wer­den. Grund­sätz­lich ist es für eine bestän­di­ge Erneue­rung der Hoch­schu­len sinn­voll, wenn es neue Pro­jek­te gibt und ande­re abge­schlos­sen wer­den. Bewähr­te Pro­jek­te soll­ten dann fort­ge­setzt wer­den, wenn dies wei­ter­hin sinn­voll ist.
Die Hoch­schu­len in Bay­ern sind chro­nisch unter­fi­nan­ziert. Nur mit lang­fris­tig garan­tier­ten ver­bes­ser­ten Mit­teln wer­den die Hoch­schu­len die neu­en Her­aus­for­de­run­gen bewäl­ti­gen kön­nen. Mit einer ver­bes­ser­ten Grund­fi­nan­zie­rung der Hoch­schu­len muss eine wei­te­re Finan­zie­rung bestehen­der Pro­jek­te nicht in Kon­kur­renz zur För­de­rung neu­er Pro­jek­te ste­hen.

Dies ist stark vom Ein­zel­fall abhän­gig. Sinn­vol­le, auf Dau­er ange­leg­te Pro­jek­te müs­sen auch dau­er­haft geför­dert wer­den. Ein­zel­ne For­schungs­pro­jek­te soll­ten hin­ge­gen eher nicht ver­ste­tigt wer­den, da wir es für lang­fris­tig sinn­vol­ler hal­ten, mög­lichst vie­len unter­schied­li­chen For­schungs­pro­jek­ten die Mög­lich­keit auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung zu geben.

25. “Sollen mehr finanzielle Mittel für die Förderung der Digitalisierung von Lehre (z.B. für Ausstattung und Schulungen) zur Verfügung gestellt werden?”

Durch Digi­tal­pak­te und die Auf­la­ge der Inno­va­ti­ons­fonds sowie die High­tech Agen­da sind die Mit­tel für die Digi­ta­li­sie­rung an den Hoch­schu­len in Bay­ern mas­siv erhöht wor­den.
In den letz­ten Haus­halts­ver­hand­lun­gen haben wir eine Auf­sto­ckung der IT-Mit­tel der Hoch­schu­len für Infra­struk­tur und digi­ta­le Didak­tik bean­tragt. Spä­tes­tens die Pan­de­mie­se­mes­ter haben uns gezeigt, dass sowohl die Infra­struk­tur als auch das Know­how für digi­ta­le Leh­re und digi­ta­le Prü­fun­gen aus­ge­baut wer­den müs­sen.
Die fort­dau­ernd wach­sen­de Bedeu­tung der Digi­ta­li­sie­rung in For­schung, Leh­re und Ver­wal­tung erfor­dert aus Sicht der FREIEN WÄHLER eine wis­sen­schafts­ad­äqua­te, leis­tungs­fä­hi­ge, siche­re und effi­zi­en­te infor­ma­ti­ons­tech­ni­sche Infra­struk­tur an den Hoch­schu­len und die­se ist nicht umsonst zu haben. Es ist uns daher ein wesent­li­ches Anlie­gen, die Hoch­schu­len adäquat in der Wei­ter­ent­wick­lung und Betrieb der Infra­struk­tur im Sin­ne der beschlos­se­nen IT-Stra­te­gie der baye­ri­schen Hoch­schu­len vom Dezem­ber 2021 zu unter­stüt­zen. Gera­de die aus­rei­chen­de Finan­zie­rung der tech­ni­schen Grund­aus­stat­tung ist Aus­gangs­punkt und Vor­aus­set­zung für die qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Umset­zung von digi­ta­lem Leh­ren und Ler­nen an den baye­ri­schen Hoch­schu­len. Dar­über hin­aus müs­sen aus unse­rer Sicht vor alle Maß­nah­men der hoch­schul­über­grei­fen­den Ver­net­zung und stra­te­gi­schen Koope­ra­ti­on, der Wei­ter­bil­dung und Qua­li­täts­si­che­rung digi­ta­ler Lehr- und Lern­for­ma­te sowie der Gestal­tung von recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sowie Sicher­heits­sys­te­men an den Hoch­schu­len noch stär­ker geför­dert wer­den.
Nein, zum Lern­erfolg gehört immer auch der unmit­tel­ba­re per­sön­li­che Kon­takt zwi­schen Stu­den­ten und Dozent, aber auch zwi­schen den Stu­den­ten. Die Digi­ta­li­sie­rung kann immer nur eine Ergän­zung sein. Das Geld soll­te bes­ser für mehr per­sön­li­che Betreu­ung aus­ge­ge­ben wer­den.
Wir set­zen uns für ein Aus­bau­pro­gramm für die Digi­ta­li­sie­rung der Hoch­schu­len ein. Die Qua­li­tät der digi­ta­len Bil­dung muss ver­bes­sert wer­den, hybri­de und digi­ta­le Lehr- und Lern­for­ma­te sol­len ver­stärkt ange­bo­ten und digi­ta­le Tools Bestand­teil der Leh­re wer­den. Dafür brau­chen die Hoch­schu­len eine bes­se­re finan­zi­el­le Aus­stat­tung.

Die Digi­ta­li­sie­rung der Leh­re muss nach Kräf­ten vor­an­ge­trie­ben wer­den, aller­dings muss sicher­ge­stellt wer­den, dass die vor­han­de­nen finan­zi­el­len Mit­tel schnellst- und best­mög­lich ein­ge­setzt wer­den, bevor neue zur Ver­fü­gung gestellt wer­den kön­nen.

26. “Soll der Landesstudierendenrat, ähnlich des Landesschülerrats, zur Wahrnehmung seiner Aufgaben eine Grundfinanzierung durch Haushaltsmittel des Freistaates Bayern erhalten?”

Nach der Kon­sti­tu­ie­rung des Lan­des­stu­die­ren­den­ra­tes wird auch dar­über zu ent­schei­den sein.
Eine effek­ti­ve Stu­die­ren­den­ver­tre­tung ist nur dann mög­lich, wenn nicht jedes ein­zel­ne Pro­jekt und sei­ne Finan­zie­rung von oben geneh­migt wer­den muss. Eine adäqua­te und fest­ge­schrie­be­ne, das heißt nicht ein­fach durch Staats­re­gie­rung oder Land­tag will­kür­lich nach unten anpass­ba­re, Finan­zie­rung ist dafür die Grund­la­ge.
Aus unse­rer Sicht soll­te der Lan­des­stu­die­ren­den­rat ana­log zum Lan­des­schü­ler­rat geför­dert wer­den. Als gesetz­lich ver­an­ker­te Gre­mi­en und demo­kra­tisch gewähl­te Ver­tre­tung ste­hen sowohl Lan­des­stu­die­ren­den­rat als auch Lan­des­schü­ler­rat in der Ver­ant­wor­tung, die Anlie­gen von Schü­le­rin­nen und Schü­lern bzw. Stu­die­ren­den in Bay­ern zu ver­tre­ten. Für die­se Auf­ga­be ste­hen den schul­art­über­grei­fen­den Schü­ler­ver­tre­tungs­struk­tu­ren sowie dem Lan­des­schü­ler­rats im Staats­haus­halt für 2023 Mit­tel in Höhe von 235.000 Euro zur Ver­fü­gung. Eine ana­lo­ge Finan­zie­rung, bei­spiels­wei­se ori­en­tiert an Stu­die­ren­den­zah­len, ist aus unse­rer Sicht not­wen­dig, um dem Gre­mi­um nicht nur Wert­schät­zung ent­ge­gen­zu­brin­gen, son­dern auch Rah­men­be­din­gun­gen zu schaf­fen, die den Ver­tre­te­rIn­nen ermög­li­chen, ihren Auf­ga­ben nach­zu­kom­men und den Belan­gen der Stu­die­ren­den, die sie ver­tre­ten, Aus­druck zu ver­lei­hen.
Nein, eine Finan­zie­rung der Stu­den­ten­ver­tre­tung durch Haus­halts­mit­tel wür­de einer staat­li­chen Ein­fluss­nah­me Tür und Tor öff­nen.
Ja, ins­be­son­de­re für Rei­sen, die anfal­len, um die Auf­ga­ben wahr­zu­neh­men oder für Hilfs-mit­tel bzw. Büros ist dies uner­läss­lich. Eine ver­fass­te Stu­die­ren­den­schaft hin­ge­gen leh­nen wir ab, da die Nach­tei­le unse­res Erach­tens über­wie­gen. Ins­be­son­de­re die hohen betriebs-wirt­schaft­li­chen Vor­ga­ben und die zusätz­li­che Büro­kra­ti­sie­rung sind ein ent­schei­den­des Hin­der­nis für die Ein­füh­rung der ver­fass­ten Stu­die­ren­den­schaft.

Allgemeines

27. “Soll der Architektenschutz an Hochschulen aufgehoben werden (z.B. um energetische Sanierungen zu ermöglichen)?”

Die­se Fra­ge ist nicht zwei­fels­frei zu beant­wor­ten, da das Urhe­ber­recht Bun­des­recht ist.
Der soge­nann­te „Archi­tek­ten­schutz“, genau­er das Urhe­ber­per­sön­lich­keits­recht, ist ver­fas­sungs­mä­ßig und auch ein­fach­ge­setz­lich (in § 14 UrhG) auf Bun­des­ebe­ne gere­gelt. Der Urhe­ber­schutz soll­te auch künf­tig gewahrt wer­den. Aller­dings: er fin­det dort sei­ne Gren­zen, wo ihm ein berech­tig­tes Nut­zungs­in­ter­es­se des Eigen­tü­mers – hier der Hoch­schu­le – ent­ge­gen­steht. Grün­de wie eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung über­wie­gen hier, auch nach dem Kli­ma­schutz-Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, unse­rer Mei­nung nach gegen­über dem Urhe­ber­recht. Wir wer­den uns auf Bun­des­ebe­ne dafür ein­set­zen, die gesetz­li­chen Rege­lun­gen dahin­ge­hend zu kon­kre­ti­sie­ren, dass eine Umset­zung in die­sen Fäl­len ein­fa­cher wird und dem Kli­ma­schutz Vor­rang ein­ge­räumt wird.
Für Häu­ser, Gebäu­de­tei­le oder sons­ti­ge Bau­wer­ke, die urhe­ber­recht­li­chen Schutz genie­ßen, dür­fen Ände­run­gen oder Umge­stal­tun­gen nur mit der Zustim­mung des Archi­tek­ten erfol­gen, soweit ver­trag­lich nichts Gegen­tei­li­ges gere­gelt wur­de. Die­ser Grund­satz kol­li­diert regel­mä­ßig mit den Inter­es­sen des Bau­herrn eines Bau­wer­kes, der frei über sein Eigen­tum ver­fü­gen möch­te. Dies betrifft ange­sichts der gesamt­ge­sell­schaft­li­chen For­de­rung nach Kli­ma­schutz und Ener­gie­wen­de selbst­ver­ständ­lich auch den öffent­li­chen Bereich und damit auch die Hoch­schu­len. Gera­de wenn es um ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen geht, ist es uns FREIEN WÄHLERN dabei ein wesent­li­ches Anlie­gen, büro­kra­ti­sche Hin­der­nis­se und Hemm­nis­se mög­lichst abzu­bau­en. Bereits im Bereich des Denk­mal­schut­zes haben wir daher fest­ge­stellt, dass Kul­tur und Hei­mat zu bewah­ren, nicht nur bedeu­ten darf, Tra­dier­tes und dar­un­ter auch Bau­wer­ke zu sichern, son­dern dass es gemein­sa­mes Ziel sein muss, mit unse­rer tra­dier­ten Lebens­welt auch so umzu­ge­hen, dass die­se künf­ti­gen Gene­ra­tio­nen in mög­lichst glei­cher Wei­se zur Ver­fü­gung steht. Eines der Haupt­pro­ble­me bleibt dabei ist es, dass im Bereich Ener­gie­wen­de nicht sel­ten diver­gie­ren­de Per­spek­ti­ven und Ansprü­che – sei es im bei­spiels­wei­se durch Denk­mal­schutz oder Urhe­ber­rech­te am Bau­werk – auf­ein­an­der­pral­len, wel­che Vor­ha­ben ver­zö­gern oder gar blo­ckie­ren. Gera­de für den Bereich des Archi­tek­ten-Schut­zes sind aus unse­rer Sicht Rege­lun­gen zu erar­bei­ten, die einer­seits Rech­te von Urhe­bern nicht unver­hält­nis­mä­ßig ein­schrän­ken, ande­rer­seits aber auch den Eigen­tü­mern ermög­li­chen, durch ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen an Bau­wer­ken kli­ma­neu­tra­le Ener­gie­po­ten­zia­le zu nut­zen und eine nach­hal­ti­ge Ener­gie­ver­sor­gung vor­an­zu­trei­ben.
Nein, ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen sind oft­mals nur mit star­ken Ein­grif­fen in die Ästhe­tik und Funk­tio­na­li­tät von Bau­wer­ken mach­bar. Das Urhe­ber­recht des Archi­tek­ten ist ein hohes Gut, das wir ach­ten.
Brand­schutz­auf­la­gen und ener­ge­ti­sche Maß­nah­men sind heu­te zen­tra­le The­men, deren Umset­zung das Urhe­ber­recht von Architekt*innen tan­gie­ren kann. Sinn­voll ist es, gemein­sam mit den Architekt*innen maß­ge­schnei­der­ter Maß­nah­men zur ener­ge­ti­schen Sanie­rung zu erar­bei­ten und Lösun­gen zu fin­den, die auch den Schutz des Urhe­ber­rechts gerecht wer­den.
Ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen sind pri­vi­le­giert und in der Regel ver­fah­rens­frei (z.B. Fernster‑, Heizungs‑, Türen­aus­tausch oder Auf­brin­gung von Dämm­maß­nah­men). Bei allen wei­te­ren Sanie­rungs­maß­nah­men, die etwa Brand­schutz oder Sta­tik betref­fen, ist ein Archi­tekt oder das staat­li­che Bau­amt zu betei­li­gen, um die Sicher­heit zu gewähr­leis­ten.

28. “Befürworten Sie im Rahmen der Regionalisierungsstrategie die zunehmende Gründung von Außenstandorten der Hochschulen?”

Die Tech­no­lo­gie­trans­fer­zen­tren (TTZ) der baye­ri­schen Hoch­schu­len für ange­wand­te Wis­sen­schaf­ten (HaW) und Tech­ni­schen Hoch­schu­len (TH) sind wis­sen­schafts­ge­stütz­te Inno­va­ti­ons­trei­ber für die regio­na­le Wirt­schaft. Sie rich­ten sich ins­be­son­de­re an mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die über kei­ne eige­ne For­schungs­ab­tei­lung ver­fü­gen und mit den TTZ die Mög­lich­keit erhal­ten, geziel­te anwen­dungs­be­zo­ge­ne For­schungs­auf­trä­ge zu ertei­len. Die Hoch­schu­len wer­den zum Think-Tank und zu Ent­wick­lungs­part­nern der Unter­neh­men vor Ort. Die 26 bestehen­den und 4 im Auf­bau befind­li­chen TTZ sind eine Erfolgs­ge­schich­te, die hohes Inter­es­se in nahe­zu allen Regio­nen Bay­erns geweckt hat.
Die zwei­te Grün­dungs­wel­le der dama­li­gen „Fach­hoch­schu­len“ in den 1990er-Jah­ren war ein vol­ler Erfolg, um eine Hoch­schul­bil­dung auch wohn­ort­nä­her in ganz Bay­ern zu ermög­li­chen. Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen im Rah­men der wis­sen­schafts­ge­stütz­ten Struk­tur­po­li­tik sehen wir jedoch kri­tisch, da hier die wis­sen­schafts­po­li­ti­sche Kom­po­nen­te gegen­über der Struk­tur­po­li­tik ins Hin­ter­tref­fen gerät. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wur­den eini­ge dyna­mi­sche Hoch­schul­stand­or­te neu geschaf­fen, aber auch eini­ge Stand­or­te, die an einer feh­len­den stu­den­ti­schen Infra­struk­tur und am man­geln­den inter­dis­zi­pli­nä­ren Aus­tausch kran­ken. Eine sys­te­ma­ti­sche Eva­lu­ie­rung durch den Frei­staat gab es gegen­über dem Land­tag bis­her nicht. Aus­grün­dun­gen von Hoch­schu­len kön­nen unse­rer Mei­nung nach nur dann erfolg­reich sein, wenn vor Ort die not­wen­di­ge Infra­struk­tur wie Biblio­thek, Men­sa, stu­den­ti­sches Woh­nen vor­han­den ist und ein wis­sen­schaft­li­cher Aus­tausch zwi­schen ver­schie­de­nen Fächern mög­lich ist.
Wir FREIE WÄHLER set­zen uns seit Jah­ren für eine stra­te­gi­sche Wei­ter­ent­wick­lung der Hoch­schul­land­schaft ein, die den gesamt­baye­ri­schen Raum in den Blick nimmt. So soll­te aus unse­rer Sicht vor dem Hin­ter­grund gleich­wer­ti­ger Lebens­ver­hält­nis­se, wohn­ort­na­her und an Bedar­fe vor Ort ange­pass­ter Stu­di­en- und For­schungs­mög­lich­kei­ten die Regio­na­li­sie­rung von Hoch­schul­stand­or­ten ziel­ge­rich­tet geför­dert wer­den, ande­rer­seits soll­ten in einer stra­te­gi­schen Gesamt­schau der baye­ri­schen Hoch­schul­stand­or­te auch regio­na­le wis­sen­schaft­li­che Schwer­punkt- bzw. Clus­ter­bil­dun­gen, die Bün­de­lung von Kom­pe­ten­zen und eine star­ke Ver­net­zung mit Wirt­schafts- du For­schungs­part­nern vor Ort gesi­chert wer­den.
Ja, die Regio­na­li­sie­rungs­stra­te­gie dient nicht nur der Auf­wer­tung länd­li­cher Regie­rung, son­dern führt auch in den Bal­lungs­zen­tren zu einer Ent­las­tung. Stu­di­en­an­ge­bo­te an Außen­stand­or­ten sen­ken auch die Lebens­hal­tungs­kos­ten von Stu­den­ten.
Inzwi­schen besteht in Bay­ern ein dich­tes Hoch­schul­netz mit dem Aus­bau der Hoch­schu­len für ange­wand­te Wis­sen­schaf­ten und Tech­ni­schen Hoch­schu­len in allen Regie­rungs­be­zir­ken. Einen wei­te­ren Aus­bau mit neu­en Ein­rich­tun­gen hal­ten wir nicht für erfor­der­lich.
Ja, dies befür­wor­ten wir aus meh­re­ren Grün­den: Ers­tens, um den länd­li­chen Raum zu stär­ken (neue Arbeits­plät­ze für die Regi­on). Zwei­tens, um die Bal­lungs­zen­tren zu ent­las-ten (Ent­schär­fung der Wohn­raum­si­tua­ti­on). Drit­tens zum Ein­bin­den von Exper­ti­se aus der Wirt­schaft in der Regi­on (vie­le Hid­den Cham­pi­ons des Mit­tel­stands lie­fern exzel­len­te Erfah­run­gen für die Stu­die­ren­den der Regi­on). Vier­tens auf­grund des sog. „Kle­be-Effekts“ der Hoch­schul­stand­or­te: Die Stu­die­ren­den ver­blei­ben oft in der Regi­on, in der sie ihre Aus­bil­dung genos­sen haben.

29. “Sollen hochschulweite Leitfäden zur gendergerechten Sprache bei der Bewertung von Prüfungsleistungen eine Rolle spielen?”

Der Ver­zicht auf Gen­der-Stern­chen oder ähn­li­ches darf nicht zu schlech­te­ren Noten füh­ren.
In den ver­gan­ge­nen bei­den Jah­ren wur­de eine Schein­de­bat­te über die Prü­fungs­re­le­vanz von geschlech­ter­ge­rech­ter Spra­che bei Hoch­schul­prü­fun­gen geführt. Wir sehen die Hoch­schu­len in der Pflicht, sich so aus­zu­drü­cken, dass sie mög­lichst dis­kri­mi­nie­rungs­frei sind. Dafür kön­nen die Hoch­schu­len sich im Rah­men ihrer Hoch­schul­au­to­no­mie auch Leit­fä­den geben. Im Rah­men von Prü­fungs­leis­tun­gen rele­vant sind hin­ge­gen haupt­säch­lich Rich­tig­keit und Struk­tu­riert­heit der Inhal­te, nur nach­ran­gig der sprach­li­che Aus­druck.
Das Ziel geschlech­ter­ge­rech­ter Spra­che ist es, alle Geschlech­ter auf respekt­vol­le Art und Wei­se anzu­spre­chen und sicht­bar zu machen. Hin­ter die­ser Ziel­set­zung ste­hen wir FREIE WÄHLER und wer­den die­se auch unter­stüt­zen. Vor­ga­ben zur Ver­wen­dung geschlech­ter­ge­rech­ter Spra­che in Prü­fun­gen kön­nen aus unse­rer Sicht aber nur in engen Gren­zen und unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zuläs­sig sein. So soll­te unse­rer Ansicht nach ein fach­li­cher bzw. berufs­qua­li­fi­zie­ren­der Bezug bei der kon­kre­ten Prü­fung gege­ben sein, die Berück­sich­ti­gung geschlech­ter­ge­rech­ter Spra­che muss damit ein wesent­li­ches Ele­ment prü­fungs­spe­zi­fi­scher Bewer­tung sein. Gene­rell ist dabei der Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit zu wah­ren. Dies bedeu­tet für uns, dass in den Fäl­len, in denen über die Zuläs­sig­keit der Vor­ga­be kei­ne letz­te Klar­heit besteht, der Ant­wort­spiel­raum des Prüf­lings respek­tiert wer­den muss und dass die­sem ein abwei­chen­der Sprach­ge­brauch dann nicht zum Nach­teil gerei­chen darf. Ins­ge­samt soll­te immer sicher­ge­stellt sein, dass eine Sen­si­bi­li­sie­rung und ent­spre­chen­de Exper­ti­se zum The­ma Geschlech­ter­viel­falt an der Hoch­schu­le zur Ver­fü­gung steht und ziel­grup­pen­ad­äquat ver­mit­telt wird. Gera­de für den Bereich der Sen­si­bi­li­sie­rung und Wei­ter­bil­dung soll­te gemein­sa­mes Ziel sein, Anreiz­sys­te­me zu schaf­fen, damit Stu­die­ren­de, Leh­ren­de und Mit­ar­bei­ten­de – ins­be­son­de­re auch Füh­rungs­kräf­te – sich die Zeit neh­men, an Fort- und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­ten im The­men­feld Gen­der und Diver­si­ty bzw. Gleich­stel­lung und (Geschlechter-)Vielfalt teil­zu­neh­men.
Nein, Wir leh­nen die gen­der­ge­rech­te Spra­che als Aus­druck einer über­grif­fi­gen Ideo­lo­gie auf den Sprach­ge­brauch und die Sprach­ent­wick­lung ab. Nie­mand soll­te wegen der kor­rek­ten Ver­wen­dung der deut­schen Spra­che dis­kri­mi­niert wer­den.
Die Fra­ge der Sprach­ver­wen­dung ist in der Wis­sen­schaft von beson­de­rer Bedeu­tung. Das betrifft auch die Nut­zung geschlech­ter­ge­rech­ter Spra­che. Das Bemü­hen um die Gleich­stel­lung der Geschlech­ter und die geschlech­ter­sen­si­ble Spra­che ist Ver­fas­sungs­auf­trag. An vie­len baye­ri­schen Hoch­schu­len exis­tie­ren Emp­feh­lun­gen zur Ver­wen­dung von gen­der­ge­rech­ter Spra­che. Ziel der Leit­li­ni­en ist es, sprach­li­che Ori­en­tie­run­gen zu bie­ten und der Diver­si­tät gerecht zu wer­den. Bis­her gibt es zur Ver­wen­dung geschlech­ter­ge­rech­ter Spra­che in Prü­fun­gen kei­ne recht­li­chen Rege­lun­gen auf Bundes‑, Lan­des- oder Hoch­schul­ebe­ne.
Nein, die Nut­zung von gen­der­ge­rech­ter Spra­che soll­te den Stu­die­ren­den frei­ge­stellt sein und die­se Ent­schei­dung nicht sank­tio­niert wer­den.

30. “Sollen sich Studieninhalte stärker an den Anforderungen des Arbeitsmarktes orientieren?”

Stu­di­um an einer Uni­ver­si­tät heißt umfas­sen­de Bil­dung einer Per­sön­lich­keit. Aus­bil­dung zu einem Beruf und Bildung/ Stu­di­um an einer Uni­ver­si­tät müs­sen getrennt wer­den.
Eine Berufs­ori­en­tie­rung im Stu­di­um und der Auf­bau von Soft Skills (vgl. Fra­ge 3) sind erstre­bens­wert. Die weit­aus meis­ten Stu­die­ren­den wer­den nach dem Stu­di­um eine Berufs­tä­tig­keit außer­halb des aka­de­mi­schen Bereichs auf­neh­men. Dafür ist schon wäh­rend des Stu­di­ums eine Berufs­feld­ori­en­tie­rung genau­so wich­tig wie die Mög­lich­keit, sich beruf­lich rele­van­te Kennt­nis­se anzu­eig­nen. Gleich­zei­tig leh­nen wir eine stren­ge Markt­ori­en­tie­rung des Stu­di­ums ab. Das wis­sen­schaft­li­che Stu­di­um ist eine Anlei­tung zum Erkennt­nis­ge­winn und zur Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung, die bei­de wie­der­um den Ein­stieg in das spä­te­re Berufs­le­ben ermög­li­chen. Eine Ein­fluss­nah­me der Wirt­schaft auf die Inhal­te von Stu­di­um und Leh­re hal­ten wir dabei für nicht erstre­bens­wert. Die im Grund­ge­setz ver­an­ker­te Wis­sen­schafts­frei­heit gilt für Stu­di­um und Leh­re glei­cher­ma­ßen und darf nicht durch Inter­es­sen Drit­ter beein­flusst wer­den.
Das Baye­ri­sche Hoch­schul­in­no­va­ti­ons­ge­setz setzt gezielt Anrei­ze und Vor­ga­ben, um viel­fäl­ti­ge Talen­te anzu­spre­chen und auf beruf­li­che Tätig­keits­fel­der vor­zu­be­rei­ten. Zudem ist fest­ge­schrie­ben, dass Hoch­schu­len den Über­gang in das Berufs­le­ben gezielt unter­stüt­zen sol­len. Dies soll aus unse­rer Sicht aber eben nicht dazu füh­ren, dass es nur noch um eine wie auch immer gear­te­te beruf­li­che oder wirt­schaft­li­che Ver­wert­bar­keit von Wis­sen und Kom­pe­ten­zen geht. Inso­fern hal­ten wir es für wich­tig, dass Hoch­schu­len Inhal­te und For­men des Stu­di­ums im Hin­blick auf die Ent­wick­lun­gen in Wis­sen­schaft und Kunst, die Anfor­de­run­gen der beruf­li­chen Pra­xis und in der Berufs­welt, die Metho­den des Leh­rens, Ler­nens und des Prü­fens über­prü­fen und dabei gera­de auch die Anfor­de­run­gen und Mög­lich­kei­ten in den Blick neh­men, mit denen künf­ti­ge Absol­ven­ten in ihrem Berufs­le­ben kon­fron­tiert wer­den. Gleich­zei­tig soll­ten Hoch­schu­len auch wei­ter­hin vor allem Orte des per­sön­li­chen krea­ti­ven und sozia­len Aus­tauschs sowie des wis­sen­schaft­li­chen und künst­le­ri­schen Dis­kur­ses blei­ben.
Nein, ein wis­sen­schaft­li­ches Stu­di­um soll­te sich an den Anfor­de­run­gen der Wis­sen­schaft ori­en­tie­ren. Wenn Arbeit­ge­ber Bewer­ber mit Stu­di­um ein­stel­len, wol­len sie, dass das Stu­di­um vor­ran­gig der wis­sen­schaft­li­chen Aus­bil­dung dient. Es bleibt in der Eigen­ver­ant­wor­tung der Stu­den­ten, die für eine schnel­le Inte­gra­ti­on in das Berufs­le­ben nöti­ge Pra­xis­er­fah­rung durch Prak­ti­ka, Zusatz­qua­li­fi­ka­tio­nen, usw. zu erwer­ben.
Allein mit Dua­len Stu­di­en­an­ge­bo­ten, dem Stu­di­um an den Hoch­schu­len für ange­wand­te Wis­sen­schaf­ten und pra­xis­ori­en­tier­ten Stu­di­en­gän­gen an Hoch­schu­len gibt es eine Viel­zahl von Stu­di­en­an­ge­bo­ten, die direk­ten Bezug zur Arbeits­welt haben. Sicher müs­sen die Bedürf­nis­se der Berufs­welt und der gesell­schaft­li­chen Wan­del im Stu­di­um auf­ge­grif­fen wer­den. Aber auch eine theo­re­tisch-wis­sen­schaft­li­chen Aus­bil­dung ver­mit­telt berufs­re­le­van­te Fähig­kei­ten.
Ja, Ziel des Stu­di­ums muss es sein, die Stu­die­ren­den best­mög­lich auf den Arbeits­markt vor­zu­be­rei­ten. Dazu gehö­ren Stu­di­en­in­hal­te, die sich auch an den Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes ori­en­tie­ren.

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